KfW: Neuregelung der Gründungsförderung ab April 2011
Viele Existenzgründer setzen bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit auf Förderungen. Neben dem Einstiegsgeld oder dem Gründungszuschuss werden auch die Fördermittel der KfW rege genutzt. Um die Finanzierungsangebote zu optimieren, stellt die KfW Bankengruppe ihre Programmstruktur ab April 2011 um. Das KfW StartGeld und das KfW Kapital für Arbeit und Investitionen werden eingestellt und ersetzt.
Folgende Änderungen in Sachen Fördermittel gibt es zu vermelden: Ab April soll die Fremdkapitalfinanzierung für Gründer über den „KfW-Gründerkredit“ ablaufen. Der KfW-Gründerkredit besteht zum einen aus dem „KfW-Gründerkredit-StartGeld“, welches als Nachfolgeprogramm des „KfW-StartGeld“ auch dessen Funktionen übernehmen wird und im Finanzierungshöchstbetrag von nun an von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben wird. Die Beantragung des Kfw-Gründerkredit-StartGeld soll sich wesentlich einfacher gestalten als bisher. Zum anderen besteht der KfW-Gründerkredit aus dem „KfW-Gründerkredit-Universell“. Dieser entspricht in den meisten Teilen dem bisherigen KfW-Unternehmerkredit, weist aber einen Kredithöchstbetrag von 10 Millionen Euro auf.
Die Finanzierung für bereits etablierte Unternehmen wird in Form des „KfW- Unternehmerkredit“ erfolgen, der in neuer Form fortgesetzt wird. Er soll das bisherige Programm „Kapital für Arbeit und Investitionen“ ab April ersetzen. Er kann von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern genutzt werden, die mindestens seit drei Jahren bestehen. Die neue Programmstruktur greift bei allen Anträgen, die nach dem 31.03.2011 bei der KfW eingehen. Alle Anträge, die vorher eingehen, werden zu den bisher geltenden Bedingungen abgewickelt. Weitere Informationen gibt es bei der KfW und dem BMWi.