EBITDA
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Das EBITDA ist eine Kennzahl aus der Betriebswirtschaftslehre, dem eine Aussage über die Rentabilität eines Unternehmens zugemessen wird. EBITDA steht für "earnings before interest, taxes, depreciation and amortization". Zu Deutsch: „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (auf Sachanlagen) und Abschreibungen (auf immaterielle Vermögensgegenstände)“. Somit beschreibt die Kennzahl die operative Leistung des jeweiligen Unternehmens.
Will man reale Entscheidungen treffen, muss zu dieser Kennzahl gesagt werden, dass sie die Erhaltungsinvestitionen in Anlangen oder Maschinen nicht berücksichtigt. Somit ist das EBITDA keine sehr zuverlässige Kennzahl, wenn es um die langfristige Perspektive eines Unternehmens geht. Dementsprechend wird teilweise ein angepasster EBITDA verwendet, um außerordentliche Kosten mit einzuberechnen. Das Ziel des angepassten EBITDA ist es, das operative Geschäft ohne außerordentliche Einflüsse darzustellen. Es bleibt jedoch in der Grauzone, wann genau Posten einen außerordentlichen Einfluss auf das Unternehmen haben.
Berechnet wird der EBITDA wie folgt:
Jahresüberschuss
+ Steueraufwand - Steuererträge
+ Zinsaufwand - Zinserträge
+ Abschreibungen - Zuschreibenden
= EBITDA
In Deutschland findet das EBITDA seit 2008 Anwendung im Steuerrecht. Da insbesondere das angepasste EBITDA in der Buchführung Ermessensspielräume hat, gab es bereits Fälle, in denen ein positives EBITDA ausgegeben werden konnte, obwohl das Unternehmen keinen tatsächlichen Zufluss an Zahlungsmitteln verbuchen konnte.