Erbe
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Als Erbe wird in der Regel die Person bezeichnet, die das Vermögen einer verstorbenen Person übernimmt. Umgangssprachlich kommt dem Begriff Erbe auch meist die Bedeutung des vererbten Vermögens selbst zu. Hier spricht man jedoch meist von der Erbschaft. Rechtlich gesehen ist ein Erbe der gesetzlich festgelegte Nachfolger, also der Rechtsnachfolger, eines Erblassers. Eine Erbschaft kann einem einzelnen Erben, mehreren verschiedenen Personen oder einer Erbgemeinschaft zuteilwerden.
Der Erbe kann beim Ableben einer Person das Vermögen in Form von Sach- oder Geldwerten vererbt bekommen, muss jedoch unter Umständen auch für die Rechte und Pflichten des Erblassers einstehen, so zum Beispiel für Nachlassverbindlichkeiten. Auch Anteile an einem Unternehmen oder Unterhaltsrückstände können Teil einer Erbschaft sein. Die Erbschaft, also das was der Erbe vererbt bekommt, ist Gegenstand des Erbprozesses.
Der Erbe hat in der Regel auf den Erberlass eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Wer Erbe werden kann und welche Rechte und Pflichten ein Erbe im Falle einer Nachlassübertragung erhält, das ist in Deutschland durch das Erbrecht geregelt. Ein Erbe ist nicht verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Er hat binnen einer Frist von sechs Wochen die Möglichkeit, eine Erbausschlagung vorzunehmen.