Erwerbsminderungsrente

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Seit Januar 2001 ist die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Die Erwerbsminderungsrente verzeichnet eine verminderte Erwerbsfähigkeit, die aus einem krankheits- bzw. behinderungsbedingten, physischen oder psychischen Zustand hervorgeht, der den Menschen seiner Fähigkeiten beraubt und nicht mehr seinen Lebensunterhalt verdienen lässt. Unter anderem werden die Beiträge für die Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit im Businessplan verzeichnet.

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt i. d. R. dann vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis sechs Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann. Diese Resterwerbszeit wird meist durch die beim Versicherungsträger angestellten Ärzte beurteilt. Schwierig zu beurteilen sind seltene Krankheiten. Hier entwickeln sich oft langwierige Rechtsstreitigkeiten. Der Jungunternehmer einer Existenzgründung muss sich im Vorfeld ausreichend informieren, um sich gegen Eventualitäten abzusichern.

Die Erwerbsminderungsrente kann entweder als Rente nach Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt werden oder als Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden. Die Versicherten einer gesetzlichen Rentenversicherung können i. d. R. eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, wenn sie die Wartezeit erfüllt und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit geleistet haben.