Handelsbetrieb

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Im rechtlichen Sinn ist der Handelsbetrieb ein Unternehmen, das überwiegend Produkte von verschiedenen Herstellern einkauft, dies zu einem Sortiment zusammenstellt und weiterverkauft. Dies geschieht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die eingekauften Produkte werden kaum bearbeitet oder weiterverarbeitet. Genauer ist der Handelsbetrieb die wirtschaftliche Einheit mit der ein Handelsunternehmen am Markt tätig ist.

Handelsbetriebe sind Dienstleistungsbetriebe und werden aufgrund ihrer Absatzmengen und Abnehmerkreise in Großhandelsbetriebe und Einzelhandelsbetriebe unterschieden. In Bezug auf die Abhängigkeit vom internationalen Betätigungsfeld des Handelsbetriebs wird meist auf der Ebene des Großhandels zwischen Außenhandelsbetriebe und Binnenhanelsbetrieben unterschieden. Wenn die Beschaffung und der Absatz vorwiegend im Inland stattfinden, spricht man vom Binnenhandelsbetrieb.

Wenn Beschaffung und Absatz hauptsächlich grenzüberschreitend stattfinden, spricht man von einem Außenhandelsbetrieb. Die Hauptaufgabe eines Handelsbetriebs besteht in dem mengenmäßigen und qualitativen Ausgleich zwischen der Produktion und dem Konsum. Aus der Kernaufgabe ergeben sich die Handelsfunktionen, wie z. B. Ausgleich geografischer Unterschiede zwischen Produktions- und Konsumort oder die Kredit - Funktion zur Zeitüberbrückung zwischen Kauf und Zahlung.