Materialgemeinkosten
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Materialgemeinkosten setzen sich mit den Materialeinzelkosten zum Materialaufwand zusammen. Bei jeder Herstellung von Produkten entstehen Kosten, welche auch als Herstellkosten bezeichnet werden. Diese Kosten müssen bei der Kostenrechnung aufgeführt und einem Posten in der Kalkulation zugeordnet werden. Die Kalkulation spielt bereits beim Businessplan eine Rolle und man braucht die Materialgemeinkosten um den Verkaufspreis zu ermitteln.
Materialgemeinkosten sind die Kosten, welche keinem Kostenträger direkt zuzurechnen sind. Darunter können Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, aber auch Verwaltungskosten zählen. Das betrifft nur die Existenzgründung bei der Leistungen selbst produziert werden bzw. bei allen, wo Materialgemeinkosten anfallen. Die Materialgemeinkosten umfassen neben dem direkten Rohmaterial des Produktes auch alle Kosten für die Beschaffung, Prüfung, Lagerung und Löhne der Mitarbeiter, die zur Fertigstellung beitragen.
Es ist nicht zwingend notwendig, Herstellung und Materialgemeinkosten selbst zu finanzieren. Der Gründer einer Mini GmbH z. B. besitzt in der Anfangsphase ggf. nicht genügend Geld für Maschinen oder die nötige Arbeitskraft. Er kann auch als Zwischenhändler auftreten und überlässt die Produktion etablierten Firmen. Später kann die Mini GmbH zur klassischen GmbH umgewandelt werden, so dass die Produktion im eigenen Hause stattfinden kann. Dann müssen die Materialgemeinkosten aufgeführt werden.