Ein „Gütesiegel" fürs Crowdfunding
In Zeiten niedriger Zinsen und unsicheren Aktienmärkten schauen sich viele Menschen nach neuen Möglichkeiten um, ihr Kapital zu investieren. Mit steigender Popularität des Crowdfunding, wird diese Finanzierungsform immer mehr zur Alternative. Auch (oder vor allem weil) man hier auch relativ kleine Summen vorbei an der Bank investieren kann.
Der Vorteil ist auch, dass man ohne große Schwierigkeiten sein Geld zum Beispiel in Spanien oder Schweden investieren kann. Damit hat der Crowdfundingmarkt die Chance zu einem europäischen Investmentmarkt zu werden.
Bis dahin ist es allerding noch ein langer Weg. Will man mit seiner Crowdfunding-Kampagne ausländische Investoren anziehen, steht dem einiges entgegen. Neben geschäftlichen Risiken gibt es eine ganze Reihe an rechtlichen Hürden. Im Konkreten ist das ein ganzen Wirrwarr aus unterschiedlichen Vorschriften und Standards.
Unterschiedliche Schwellen für Investmentbroschüren, rechtliche Behandlung von Crowdfunding-Plattformen und verschiedene Abrechnungssysteme machen es Investoren schwer, den Überblick (und damit die Vergleichsmöglichkeit) über seine Investitionsmöglichkeiten zu behalten.
Die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden hatte aus diesem Gründen bereits davor gewarnt, dass ein Raum der „Rechtsunsicherheit“ geschaffen würde und fordert: Es müssen „grundlegende Mindeststandards" geschaffen werden.
Um diese Mindeststandards zu schaffen, schlägt die EU-Kommission nun ein „Gütesigel“ für das Crowdfunding vor. Damit soll eine komplizierte gesetzliche Regelung vermieden werden. Ziel ist es: Mehr vertrauen für das europäische Crowdfunding bei den vielen Kleininvestoren zu schaffen.