Zeitarbeit

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Bei der Zeitarbeit handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Die Zeitarbeit wird auch oft als Leiharbeit oder Personalleasing bezeichnet. Bei der Zeitarbeit kommt es zu einem vertraglichen Verhältnis, an dem drei Parteien beteiligt sind: der Leiharbeitnehmer, der Verleiher und der Entleiher. Bei der Zeitarbeit steht ein Arbeitnehmer, auch Leiharbeiter genannt, in einem Arbeitsverhältnis zu einem Verleiher. Dabei handelt es sich meist um sogenannte Zeitarbeitsunternehmen.

Zwischen diesen beiden Parteien bestehen die arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte. Der Leiharbeiter bringt im Rahmen der Zeitarbeit seine Leistung jedoch nicht gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Verleiher, sondern er wird von diesem an ein anderes Unternehmen, dem Entleiher, zur Erbringung der Arbeitsleistung überlassen. Dabei handelt es sich meist um einen festgesteckten, befristeten Zeitraum. Für diese Zeit ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Entleiher weisungsgebunden.

Zeitarbeit ist für die entleihenden Unternehmen ein gutes Instrument, um im Falle von Produktionsspitzen oder Schwankungen in Konjunktur oder Umsatz im Rahmen des Personalmanagements flexibel reagieren zu können. Außerdem umgehen die Entleiher damit aufwendige Rekrutierungsverfahren. Der Einsatz von Zeitarbeit ist vor allem in Hinblick auf Missbrauch und der Gleichstellung zu den Nicht-Leiharbeitern immer wieder stark diskutiert.