Sichere dir bis zu 80 % BAFA-Zuschuss für Beratung!
Passgenaue Fördermittel finden
- Bis zu 80 % der Beratungskosten durch den BAFA-Zuschuss sparen
- Externes Know-how nutzen, um dein Unternehmen voranzubringen
- Professionelle Beratung als Schlüssel zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsvorteilen
- Neue Impulse und Lösungsansätze in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Herausforderungen
- Freie Wahl des Beratungsunternehmens, solange der Berater beim BAFA registriert ist
Der BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell dabei, externe Berater in Anspruch zu nehmen. Diese Berater helfen Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Herausforderungen zu meistern und neue Wege zur Optimierung der Geschäftsführung zu finden.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss!
Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, was bedeutet, dass das Geld deinem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht.
Das Förderprogramm richtet sich an KMU, die unter die EU-KMU-Definition fallen, sowie an Angehörige freier Berufe mit Sitz in Deutschland. Wichtig ist, dass dein Unternehmen entweder eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregistereintrag oder – im Falle von Freiberuflern – eine Registrierung beim Finanzamt hat.
Selbst neu gegründete Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, können den Zuschuss in Anspruch nehmen, müssen aber ein zusätzliches Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
EU-KMU-Definition
KMU sind Unternehmen, die bestimmte Grenzen bei Mitarbeiterzahl und wirtschaftlichem Gewicht nicht überschreiten:
- Mittlere Unternehmen: bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme
- Kleine Unternehmen: bis 50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme
- Kleinstunternehmen: bis 10 Mitarbeiter, bis 2 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auf der Grundlage deines Businessplans. Ob es darum geht, deine Finanzstrukturen zu verbessern, Personalprozesse zu optimieren oder innovative Strategien zu entwickeln – die Bandbreite ist groß.
Gibt es Einschränkungen bei den Beratungsinhalten?
Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Beratungen, die primär Rechts- oder Versicherungsfragen betreffen, werden ebenso wenig gefördert wie solche, die sich auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen konzentrieren, die der Berater selbst vertreibt.
Die Höhe des BAFA-Zuschusses hängt von der Region ab, in der dein Unternehmen ansässig ist, sowie von den Beratungskosten:
- Neue Bundesländer (ohne Berlin und Leipzig) und bestimmte Förderregionen: 80 % der Beratungskosten, maximal 2.800 Euro pro Beratung.
- Alte Bundesländer (inkl. Berlin und Leipzig): 50 % der Beratungskosten, maximal 1.750 Euro pro Beratung
Maximal 2 Beratungen pro Jahr
Jedes Unternehmen kann während der Laufzeit der Förderrichtlinie (bis zum 31. Dezember 2026) bis zu fünf Beratungen gefördert bekommen, jedoch maximal zwei pro Jahr.
Die Beraterin/der Berater analysiert das Unternehmenskonzept, identifiziert Schwachstellen und erarbeitet betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen zur Optimierung. Diese müssen konkrete Umsetzungsanleitungen enthalten und Aspekte wie Gleichstellung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Hinweis: Die abschließende Förderzusage hängt maßgeblich von den im Beratungsbericht festgehaltenen Handlungsempfehlungen ab. Dieser Bericht dient sowohl als Nachweis als auch als wertvolle Arbeitsgrundlage für das beratene Unternehmen.
Die Antragstellung erfolgt komplett online über die Plattform des BAFA. Du musst lediglich die Firmendaten und Informationen zur geplanten Beratung eingeben. Nach der Prüfung des Antrags erhältst du ein Informationsschreiben, das dir erlaubt, mit der Beratung zu beginnen. Wichtig ist, dass du erst nach Erhalt dieses Schreibens den Beratungsvertrag abschließen darfst – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Besonderheiten für Gründer
Für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als ein Jahr am Markt sind, ist ein zusätzliches Informationsgespräch mit einem Regionalpartner notwendig. Dieses Gespräch kann frühestens drei Monate vor der Antragstellung geführt werden.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Beratung hast du sechs Monate Zeit, einen Verwendungsnachweis beim BAFA einzureichen. Dieser umfasst:
- Ein ausgefülltes Verwendungsnachweisformular
- Eine Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszüge als Zahlungsnachweis
- Einen Beratungsbericht, der vom Berater und dir unterschrieben wurde
- Fragebögen zu bereichsübergreifenden Themen wie den Grundsätzen des ESF Plus (Europäischer Sozialfonds)
Erst nach Einreichung dieser Unterlagen und erfolgreicher Prüfung durch die BAFA erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Du wählst die Beraterin oder den Berater selbst aus. Förderfähige Beratungen müssen von zertifizierten BAFA-Beratern durchgeführt werden. Zugelassene Berater müssen überwiegend Unternehmensberatung anbieten (über 50 % des Umsatzes) und eine ordnungsgemäße, zuverlässige sowie qualitätsgesicherte Beratung gewährleisten.
Auf der Webseite des BAFA findest du weitere Hinweise zur Beraterauswahl, alle Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie sowie sämtliche Formulare für deine Antragstellung inklusive Link zum Antragsportal.
Nein, es gilt ein Kumulierungsverbot, was bedeutet, dass du für dieselbe Beratungsmaßnahme keine weiteren öffentlichen Zuschüsse in Anspruch nehmen darfst
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