Selbständigkeit: handle als Unternehmer

Als Selbständigkeit bezeichnet man dein vollständig eigenverantwortliches Handeln, welches jedoch bestimmten Spielregeln unterliegt, insbesondere weil du haupt- aber auch nebenberuflich in die Selbständigkeit starten kannst. Was bei einer Selbständigkeit auf dich zukommt und was du dabei beachten solltest, haben wir für dich zusammengefasst.

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Selbstständigkeit: handle als Unternehmer

Selbständiger Unternehmer

Im Unterschied zu einer abhängigen Tätigkeit bist du laut Sozialgesetzbuchg als Selbständiger frei in der Bestimmung über deine Arbeitszeit, deinen Arbeitsort, deine Arbeitsdauer sowie die Art deiner Arbeit. Du unterliegst damit keinem Weisungsrecht eines Arbeitgebers, sondern bist unter Umständen selbst einer. Deine selbständige Tätigkeit ist durch das eigene Unternehmerrisiko und die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft geprägt.

Einige Kriterien, die für die berufliche Selbständigkeit sprechen wären die:

  • Entscheidungsfreiheit über die Zahlungsweise der Kunden
  • das Vorhandensein von eigenen Betriebsmitteln
  • das Einsetzen von eigenem Betriebskapital
  • das Führen von eigenen Geschäftsbüchern
  • das Unterhalten von eigenen Geschäftsräumen.

Rein formale Merkmale für eine selbstständige Tätigkeit sind:

  • die Zahlung von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer
  • die Anmeldung eines Gewerbes oder der Freiberuflichkeit
  • eine Eintragung ins Handelsregister
  • die Selbstfinanzierung der Kranken- und Rentenversicherung
  • die Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung

Deine Selbständigkeit kannst du neben- oder hauptberuflich ausüben. Entsprechend deiner Geschäftsidee, gilt es dabei Einiges zu beachten.

Nebenberufliche Selbständigkeit

Als nebenberuflicher Selbständiger, hast du vor deiner Selbständigkeit einen normalen, abhängigen Job zu erfüllen. Dabei musst du aufpassen, was in deinem Arbeitsvertrag bezüglich einer nebenberuflichen Tätigkeit steht. Denn dein Arbeitgeber kann diese in Umfang und Hinzuverdienst entsprechend einschränken oder sogar verbieten. Bist du in deinem angestellten Hauptberuf nur Teilzeit beschäftigt, können sich die Vorgaben an deinen Nebenberuf vereinfachen.

Je nach Arbeitgeber besteht eine Anzeigepflicht und Genehmigungspflicht deiner nebenberuflichen Selbständigkeit. Anzeigepflichtig wird diese auch, wenn du mit deinem Nebenberuf die Tätigkeiten deines Hauptarbeitgeber berührst.

Dein Arbeitgeber hat auf jeden Fall die Möglichkeit, an einer Informationspflicht festzuhalten. Schliesslich möchte er deine volle Arbeitskraft bei deiner Anstellung erhalten. Wobei er das Arbeitszeitgesetz mit seinen Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Pausenregelung bis Ruhezeit bemühen wird. Auch verträgt sich deine nebenberufliche Selbständigkeit nicht bei Urlaubs- oder Krankheitstagen. Das solltest du unbedingt beachten.

Als nebenberuflich Selbständiger musst du deine selbständige gewerbliche Tätigkeit ebenfalls beim Gewerbeamt oder als Freiberufler bei deinem Finanzamt anmelden. Entsprechend hast du auch gewisse Unternehmerpflichten hinsichtlich Geschäftsführung, Buchhaltung, Abgaben, Steuern, usw.

Vor Start deiner nebenberuflichen Selbständigkeit solltest du dich auch umfangreich informieren. So musst du etwa die richtige Rechtsform wählen, welche zu deinen unternehmerischen Risiken passt und eventuell deine Haftung begrenzt.

Hauptberufliche Selbständigkeit

Als hauptberuflich Selbständiger übst du ausschliesslich selbständige Tätigkeiten aus. Damit trägst du umfangreiche Unternehmerpflichten und musst dich gewissen gesetzlichen Regelungen beugen.

Beim Start in deine Selbständigkeit solltest du dich daher umfangreich informieren und einen realistischen Businessplan erstellen. Schliesslich muss deine Selbständigkeit deine Existenz absichern.

Beginnst du eine selbständige gewerbliche Tätigkeit, musst du diese beim Gewerbeamt anmelden. Als Freiberufler zeigst du dies bei deinem Finanzamt an. Entsprechend wirst du bei der Industrie und Handelskammer oder einer Handwerkskammer Pflichtmitglied.

Ist die Tätigkeit deiner Selbständigkeit ein zulassungspflichtiges Handwerk, musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dabei ist die Eintragung abhängig von deiner Qualifikation. In der Regel brauchst du dafür einen Meisterbrief. Erfüllst du nicht die Voraussetzung zur Ausübung des betreffenden Handwerks, kannst du einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter einstellen, der dann die technisch-fachliche Leitung übernimmt.

Als hauptberuflich Selbständiger unterliegst du seit 2009 einer Krankenversicherungspflicht und kannst zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen. Als selbstständiger Künstler sowie Publizist musst du in Deutschland entsprechend der Künstlersozialkasse beitreten.

Schwierig wird es für dich, wenn du in deiner Selbständigkeit überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig wirst. Dann kommst du unter Umständen mit dem Thema "Scheinselbständigkeit" in Konflikt. Was für dich, aber auch deinen Auftraggeber hinsichtlich Arbeitsrecht, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eklatante Folgen haben kann.

Dein Weg in die Selbständigkeit

Hast du eine gute Geschäftsidee, musst du diese im gesellschaftlichen Rechtsrahmen umsetzen. Dabei begibst du dich in den Prozess der Existenzgründung. Diese ist hauptsächlich geprägt von einem Wissenserwerb und der Umsetzung deines Businessplans. Dieser Geschäftsplan gibt dir den nötigen Halt, um bei den ganzen gesellschaftlichen Anforderungen an dich, nicht dein Kerngeschäft aus den Augen zu verlieren.

Auch bietet es sich an, erfahrene Hilfe eines sogenannten Gründungsberaters in Anspruch zu nehmen oder an einem Existenzgründerseminar teilzunehmen. Startest du aus der Arbeitslosigkeit, kannst du dir diese Massnahmen unter Umständen fördern lassen.

Was du bei deinem Start in die Selbständigkeit hinsichtlich Businessplanerstellung und dazugehörigen Themen wie "Rechtsform", "Fördermittel", "Finanzierung" beachten solltest, haben wir dir in unserem Existenzgründungs-Leitfaden zusammengestellt.

Hier gehts zum: Gründerleitfaden

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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