Nebenberuflich gründen? So gelingt dir der Einstieg!

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist deine Chance für ein lukratives Zweiteinkommen. Mit unserer kostenlosen Businessplan Vorlage startest du deine Geschäftsidee risikoarm und erhältst alle wichtigen Infos zur nebenberuflichen Selbstständigkeit – inklusive Muster-PDF.

Businessplan für die Nebengründung

Tischler lehnt an Arbeitsplatte in DIY-Werkstatt umgeben von Holz und Werkzeug.
Businessplan: Starte sicher nebenberuflich

Was bedeutet „nebenberuflich selbstständig“?

Für die Definition der nebenberuflichen Selbständigkeit sind zwei Kriterien ausschlaggebend:

  1. Zeit: Wieviel Zeit wird für die Selbstständigkeit aufgewendet?
  2. Geld: Wieviel verdienst du im Rahmen der nebenberuflichen Selbständigkeit?

Willst du nebenberuflich gründen, um dir ein lukratives Zweiteinkommen aufzubauen, kommt es außerdem darauf an, aus welcher Ausgangsposition du startest:

  • Arbeitnehmende
  • Studierende (BAföG und Minijob-Regeln)
  • Bezugsberchtigte von ALG I und ALG II (Bürgergeld
  • Rentner

Nebenberuflich selbstständig machen: Darf ich das?

Je nachdem, welcher Personengruppe du angehörst gelten unterschiedliche Verdienstgrenzen und Zeitrahmen für die Anerkennung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Die nebenberufliche Selbstständigkeit schließt zudem die Beschäftigung von Mitarbeitenden aus:

  1. Für Arbeitnehmende gilt: Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit dürfen dein Gehalt nicht übersteigen. Sonst gilt der Tatbestand des Arbeitsmittelpunktes als nicht mehr erfüllt.
  2. Für Studierende gilt: Wer neben dem Studium eine Geschäftsidee erprobt, muss beim Verdienst Obergrenzen beachten, die Einfluss auf den Bezug von BAföG oder die Familienversicherung über die Eltern haben. Azubis müssen ihrem Ausbildungsbetrieb die Nebentätigkeit außerdem anzeigen.
  3. Für Leistungsberechtigte in ALG I und ALG II gilt: Die nebenberufliche Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus kann helfen dein Einkommen aufzubessern. Der Rahmen hierfür ist allerdings stark eingegrenzt. Arbeitest du mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem eigenen Unternehmen, gilt die Selbstständigkeit bereits als hauptberuflich und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit steht in diesen Fällen der Gründungszuschuss (ALG I) und das Einstiegsgeld (ALG II) als Förderinstrument zur Verfügung. In einem AVGS-Coaching erhältst du Unterstützung bei deiner Gründungsplanung.
  4. Für Rentner gilt: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Du kannst also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Beziehst du eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, gilt zum 1. Januar 2024 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 18.558,75 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei mindestens 37.117,50 Euro (vgl. DRV).

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Nebenberuflich selbstständig machen: So klappt es

Der Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine großartige Möglichkeit, dein eigenes Unternehmen mit reduziertem Risiko zu starten und ein attraktives Zusatzgehalt zu verdienen. Damit deine Existenzgründung erfolgreich wird, unterstützen wir dich mit einem kostenlosen Businessplan Muster.

Warum ein Businessplan so entscheidend ist

Der Businessplan hilft dir, alle Aspekte einer Geschäftsidee klar zu durchdenken und zu strukturieren. Im Businessplan beantwortest du die zentralen Fragen:

  • Was ist deine Geschäftsidee, und wie setzt du sie um?
  • Wer ist deine Zielgruppe, und wie erreichst du sie?
  • Welche Kosten entstehen, und wie hoch ist dein Finanzbedarf?
  • Wie sieht dein Marketing- und Vertriebsplan aus?

Mit einer durchdachten Businessplan Vorlage kannst du Risiken besser kalkulieren, deine nebenberufliche Gründung zielgerichtet angehen und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Diese Informationen sind besonders relevant für Gespräche mit Banken und Förderinstituten bei der Finanzierung deiner Geschäftsidee. 

Das sind die wichtigsten Inhalte für einen vollständigen Businessplan Nebenerwerb:

1. Executive Summary

Das Executive Summary fasst auf 1–2 Seiten die wichtigsten Infos deiner geplanten Existenzgründung zusammen. Formuliere die Zusammenfassung einfach und verständlich am Ohr deiner Zielgruppe und verzichte auf branchenspezifisches Fachvokabular.

2. Gründerprofil

Schildere im Kapitel Gründerprofil sämtliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, die dich auszeichnen und dem Erfolg deiner geplanten Geschäftsidee zugute kommen. Aussagen über mangelnde Expertise solltest du nicht verschweigen, sondern proaktiv benennen, wie du diese ausgleichen wirst (Stichwort: Gründer-Coaching)

3. Geschäftsidee

Womit willst du konkret Geld verdienen? Erwähne hier auch, ob du die Nebenberuflichkeit u.U. als Testphase betrachtest und irgendwann planst dich hauptberuflich deinem Unternehmen zu widmen.

4. Zielgruppe

Erstelle eine Buyer Persona, um deine Zielgruppe klar zu definieren, und zeige, dass du relevante Informationen über potenzielle Käufer gründlich recherchiert hast.

5. Markt und Wettbewerb

Begründe die Machbarkeit deiner Geschäftsidee mit aussagekräftigen Daten und beschreibe deine Wettbewerber. Zeige, dass du den Markt kennst und auf Entwicklungen vorbereitet bist. Eine fundierte Markt- und Wettbewerbsanalyse ist essenziell für die Finanzplanung.

6. Marketing und Vertrieb

Stelle heraus, wie du dein Angebot gemäß der 4Ps am Markt platzieren wirst:

 4 Ps im Marketing-Mix: Das richtige Produkt muss zum richtigen Preis über den passenden Distributionskanal mit einer wirksamen Kommunikation zur richtigen Zeit im Markt platziert und angeboten werden.

 Beantworte die folgenden Fragen:

  1. Product (Produktpolitik: Was verkaufst du?)
  2. Price (Preispolitik: Zu welchem Preis verkaufst du?)
  3. Place (Distributionspolitik: Über welche Kanäle verkaufst du?)
  4. Promotion (Kommunikationspolitik: Wie werden Kunden auf dein Angebot aufmerksam (offline und online)?)

7. Unternehmensorganisation

Im Bereich Unternehmensorganisation geht es um die Wahl der passenden Rechtsform und damit einhergehend um Besteuerungs- und Versicherungsfragen.

  • Einzelunternehmen gründen: Die einfachste Form, um sich nebenberuflich selbständig zu machen, ist die Gründung als Einzelunternehmen. Nachteil: Du haftest uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen.
  • Teamgründung: Solltest du nicht allein, sondern im Team gründen, bietet sich als einfachste Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Nachteil: Auch hier haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.

Je nach Art deines Vorhabens können auch andere Rechtsformen wie die UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft für Nebenerwerbsgründer infrage kommen. Dies gilt allerdings nur, sofern deine nebenberufliche Selbständigkeit kein Kleingewerbe! ist. 

8. SWOT-Analyse

Die SWOT-Anaylse ist ein essentieller Bestandteil für jeden vollständigen Businessplan:  

SWOT: eng. Abk. für Analysis of Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats

SWOT-Analyse bedeutet also im Kern das Durchführen einer Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse. Innerhalb dieser betrachtest du innerbetriebliche Stärken und Schwächen und stellst diese externen Chancen und Gefahren (neue Trends vs. Inflation) gegenüber.

9. Finanzplan

Im Finanzplan entwirfst du eine Umsatz- und Kostenplanung entlang der folgenden Eckpunkte:

  1. Umsatz: Wie ist deine Preisstrategie?
  2. Gewinn/Marge: Was bleibt abzüglich der Kosten vom Umsatz als Unternehmerlohn übrig?
  3. Kosten & Kapitalbedarf: Welche Investitionen musst du tätigen? / Welche Gründungskosten fallen an?
  4. Liquidität: Wie stellst du deine Zahlungsfähigkeit sicher?

Je nachdem, in welcher Branche du gründest, sind die Kosten für Ausstattung und Betriebsmittel unterschiedlich. Erstelle in jedem Fall eine Kostenplanung und ermittle abzüglich vorhandener Eigenmittel deinen Fremdkapitalbedarf.

Tipp: Verschiedene Fördermittel und Finanzierungsinstrumente stehen auch nebenberuflichen Gründerinnen und Gründern offen, hierunter u.a. der Klassiker der KfW-Startfinanzierung: der ERP-Gründerkredit StartGeld

Starte jetzt mit einem klaren Plan in deine nebenberufliche Selbstständigkeit! Lade unser kostenfreies Businessplan-PDF herunter und baue dein Zweiteinkommen Schritt für Schritt auf. Unser KI-gestütztes Tool führt dich sicher durch alle Kapitel und ergänzt bewährte Formulierungen – einfach starten und durchziehen!

Businessplan für den Start ins Zweiteinkommen

Das sind die wichtigsten Schritte zur Gründung im Nebenerwerb:

  1. Gewerbeanmeldung: Registriere dein Gewerbe beim Gewerbeamt.
  2. Steuernummer: Melde dich beim Finanzamt an und prüfe, ob die Kleinunternehmerregelung für dich infrage kommt (Umsatzgrenze bis 22.000 Euro/Jahr; steigt ab 2025 auf 25.000 Euro/Jahr).
  3. Pflichten beachten: Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind zu zahlen. Plane etwa 30 % deines Gewinns für Steuern ein.
  4. Kleinunternehmerregelung: Diese Regelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht und ist ideal, wenn du geringe Investitionen hast oder vor allem Privatkunden bedienst.
  5. Arbeitszeitmanagement optimieren: Setze klare Grenzen zwischen Hauptberuf und Nebenerwerb, um Überlastung zu vermeiden.

Gewerbetreibend vs. Freie Berufe

Bedenke vor deiner Gründung, ob du zu einem der Freien Berufe oder der Ähnlichen Berufe zählst. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler sind in der Regel auch nicht zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Stattdessen reicht es aus, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen, um deine Einkünfte dem Finanzamt zu melden. 

Freiberufler und Einzelunternehmer mit weniger als 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz im Jahr dürfen die einfache Buchführung nutzen.

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?

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Kleinunternehmerregelung in der Praxis

Was kannst du tun, wenn dein Umsatz den für Kleinunternehmer geltenden Freibetrag im laufenden Geschäftsjahr bereits überschritten hat? Wir geben Tipps für einen partnerschaftlichen Umgang mit den zuständigen Behörden.

1. Anmelde- und Steuerpflichten für Nebenerwerbsgründer?

Für die Anmeldung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gelten die gleichen Anforderungen, wie bei einer Existenzgründung zum Vollerwerb. Dies trifft auch auf die grundlegenden steuerlichen Pflichten zu. In jedem Fall muss die nebenberufliche Selbständigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. 

Folgende Steuerarten sind in der Regel zu entrichten: 

a. Einkommensteuer:

Das Einkommen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt ebenso wie dein reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Um im Fall möglicher Nachzahlungen gewappnet zu sein, solltest du circa 30 % des Gewinns für Steuerzahlungen zurücklegen.

b. Umsatzsteuer:

Bei Ausweisung der Mehrwertsteuer ist eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt notwendig. Für Gründer gilt: In den ersten beiden Betriebsjahren muss die Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel monatlich abgegeben werden. Von der eingenommenen Mehrwertsteuer darf der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das bedeutet, du darfst deine vereinnahmte Umsatzsteuer aus Verkäufen mit der von dir geleisteten Vorsteuerzahlung aus Einkäufen verrechnen; d. h. du ziehst die von dir bezahlte „Mehrwertsteuer“ ab, den Restbetrag erhält das Finanzamt als Umsatzsteuer.

Ausnahme Kleinunternehmerregelung

Von der Umsatzsteuer befreit sind Unternehmen, welche die Kleinunternehmerregelung geltend machen:

Im Vorjahr wurden weniger als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet.

Die Gesamtumsatzgrenze von 22.000 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen. 

Weitere Genehmigungen prüfen

Prüfe zudem vor der Anmeldung deines Gewerbes bzw. der selbstständigen Ausübung eines Freien Berufes, ob du weitere Voraussetzungen erfüllen musst, um ein Unternehmen zu führen (z. B. Erlaubnis-, Genehmigungs-, Meister-Pflicht)

2. Vorteile und Herausforderungen der Nebenerwerbsgründung?

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist für viele eine attraktive Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen und sich in unsicheren Zeiten ein solides zweites Standbein aufzubauen. Sie verbindet finanzielle Chancen mit der Flexibilität, die eigene Geschäftsidee schrittweise zu realisieren. Doch dieser Weg bringt auch Herausforderungen mit sich:

Vorteile der Gründung im Nebenerwerb:

  • mehr Geld zzgl. zum Arbeitseinkommen
  • mehr Zeit für die Entwicklung einer Geschäftsidee (MVP am Kundenbedürfnis Schritt-für-Schritt entwicklen)
  • weniger Risiko im Fall des Scheiterns durch in der Regel noch vorhandenes Arbeitseinkommen und Absicherung
  • im Fall von Arbeitslosigkeit kann die nebenberufliche Selbstständigkeit schnell in den Vollzeitmodus geschaltet werden

Nachteile der Gründung im Nebenerwerb:

  • Doppelbelastung zzgl. zum Hauptjob
  • Gründen mit angezogener Handbremse
  • mögliches Anzeichen geringerer Professionalität bei Kunden, Lieferanten, Partnern
  • geringere zeitliche Flexibilität

3. Wie viel darf man als Selbständiger dazuverdienen?

Je nachdem, womit du deinen Haupterwerb erzielst, gelten unterschiedliche Verdienstgrenzen für einen selbständigen Nebenerwerb. Bei Angestellten gilt die Selbständigkeit als Nebentätigkeit, wenn sie damit nicht mehr verdienen als im Hauptjob. Für Studierende, Gründer im ALG I/ ALG II-Bezug oder in Elternzeit gelten jeweils unterschiedliche Höchstgrenzen. 

Kleinunternehmergrenze steigt ab 2025: Ab 01.01.2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (netto). Überschreitest du 100.000 €, verlierst du den Kleinunternehmerstatus sofort. Die bisherigen Bruttogrenzen erhöhen sich effektiv auf 29.750 € bzw. 119.000 €.

4. Wann muss der Arbeitgeber Nebentätigkeit zustimmen?

In der Regel bist du nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine Nebenerwerbsgründung zu informieren. Aber es ist in jedem Fall zu empfehlen. Folgende Kriterien sind ausschlaggebend:

  • Keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber: Deine nebenberufliche Selbstständigkeit darf nicht in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen, besonders wenn du ähnliche Leistungen anbietest oder die gleiche Zielgruppe ansprichst. Kläre dies vorher mit deinem Arbeitgeber ab.
  • Arbeitsmittelpunkt bleibt der Hauptjob: Deine vertraglichen Pflichten beim Hauptarbeitgeber haben Vorrang. Während der Arbeitszeit, bei Krankheit oder im Urlaub darfst du deine Nebentätigkeit nicht ausüben.

5. Wann gelte ich als scheinselbstständig?

Vor allem Tätige in den Freien Berufen sind schnell dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit ausgesetzt. Insbesondere dann, wenn du nur wenige Auftraggeber in deinem Kundenkreis hast.

Für das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers; d.h. du musst den Instruktionen deines Auftraggebenden folgen, du darfst  also zum Beispiel nicht selbst entscheiden, wann, wo und wie du arbeitest
  • das Eingebundensein in organisatorische Abläufe des Auftraggebenden
  • das Vorhandensein von nur einem einzigen Auftragsverhältnis
  • das Nicht-Vorhandensein eigener Geschäftsräume
  • die Preisbindung an den Auftraggebenden bzw. ein zu geringes Honorar, um sämtliche Kosten zu decken
  • kein eigener unternehmerischer Auftritt in der Öffentlichkeit (u.a. mit einer eigenen Website)

6. Nebenberuflich selbstständig: Wie bin ich krankenversichert? 

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, bleibt deine Krankenversicherung in der Regel über deine Hauptbeschäftigung bestehen. Das bedeutet, dass du keine zusätzlichen Beiträge für deine selbstständige Tätigkeit zahlen musst. Allerdings darf die Nebentätigkeit in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen den Hauptberuf nicht übersteigen. Sollte dies der Fall sein, wird die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft, und du müsstest dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern

Doppelzahlungen vermeiden

Es ist wichtig, deine Krankenkasse über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, damit sie deinen Status korrekt einstufen kann. Beachte zudem, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern, außer einem Minijobber, ebenfalls zur Einstufung als hauptberuflich selbstständig führen kann.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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