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Einzelunternehmen gründen: Das musst du beachten

Du willst kostengünstig ein Einzelunternehmen gründen? Rechtsanwalt Kilian Springer gibt praktische Tipps für den optimalen Start in dein Business. Kein Mindestkapital und unbürokratische Anmeldung, das Einzelunternehmen gehört zu den beliebtesten Gründungsformen. Doch die Wahl des Einzelunternehmens für den Start in deine Selbstständigkeit birgt auch Nachteile.

Kostenfreier Businessplan für dein Einzelunternehmen

Rechtsanwalt Kilian Springer im Interview

Hallo Kilian, danke, dass du Zeit für dieses Interview gefunden hast. Du berätst Gründer auf dem Weg in ihre Selbstständigkeit. Wie schwierig ist es deiner Meinung nach ein Einzelunternehmen zu gründen?

Die Gründung ist einfacher als gedacht. Diese stellt meist schon die Aufnahme der geplanten Tätigkeit dar, zum Beispiel wenn ich anfange Produkte im Internet anzubieten.

Jedoch muss diese beim Finanzamt angezeigt werden. Betreibt man ein Gewerbe, dann muss man dieses noch beim entsprechenden Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist immer das Gewerbeamt, an dem man das Gewerbe betreibt, nicht unbedingt das, an dem man wohnt. Es besteht aber kein formaler Gründungsprozess, wie es bei Gesellschaften mit mehreren Personen vorkommt.

Damit man das Ganze besser verstehen kann, ist es wichtig zu wissen, dass das Einzelunternehmen kein fester Begriff ist. Es soll einfach eine selbstständige Person beschreiben, die ihr Unternehmen alleine betreibt. Hierfür benötigt man nämlich keine Gesellschaft für mehrere Personen mit einer Rechtsform, sondern man ist das Unternehmen selbst. Es ist insofern auch egal, ob man sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig macht.

Wenn man möchte, kann man sein Gewerbe übrigens auch als Kaufmann in das Handelsregister eintragen, dann ist man eingetragener Kaufmann (e.K.) und unterliegt den besonderen Bedingungen des Handelsgesetzes. Ab einem höheren sechsstelligen Jahresumsatz wird man das sozusagen automatisch.

Ist die Gründung wirklich so einfach oder gibt es doch auch Hindernisse?

Man muss für die Gründung schon ein paar Voraussetzungen erfüllen. Wenn ich noch nicht volljährig – also 18 Jahre alt - bin, dann benötige ich das Einverständnis der Eltern. Sofern jemand kein EU-Bürger oder deutscher Staatsbürger ist, dann wird zudem eine Arbeitserlaubnis benötigt. Welche das ist und wie diese beantragt wird, findet man auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Zudem kann es sein, dass die Art der Tätigkeit gewisse Zugangsvoraussetzungen hat, welche man vorher erfüllen muss. Zum Beispiel muss man die entsprechende Ausbildung haben, bevor man sich als Handwerker, Anwalt oder Makler selbstständig machen kann oder über eine Schankgenehmigung (Konzession) verfügen, wenn man eine Gaststätte betreiben möchte.

Hier kann man nichts anderes machen, als vorher zu prüfen, ob eine geplante Tätigkeit besonderen Gesetzen oder Voraussetzungen unterliegt.

Gibt es auch Alternativen zu dem beschriebenen Einzelunternehmen?

Ja, wenn man alleine ein Unternehmen führen möchte, dann hat man als mögliche Alternative jedoch nur die GmbH oder die kleine Variante die UG (Unternehmergesellschaft). Hier ist man nicht selbst das Unternehmen in Person, sondern Eigentümer des Unternehmens. Deswegen muss man auch nicht für die Schulden einstehen, wenn diese bei normalen Wirtschaftsvorgängen entstanden sind. Die Haftung ist hier also begrenzt, was man schon im Namen hört: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Sofern man aber etwas Ungesetzliches tut, also jemanden absichtlich schädigt oder – der Klassiker – die Insolvenz verschleppt, dann haftet man natürlich trotzdem dafür. Die Begrenzung der Haftung bezieht sich also sozusagen darauf, dass niemand bei mir persönlich die Schulden des Unternehmens einfordern kann.

Hier kann man, wie bereits erklärt, anders wirtschaften. Wenn man sich entscheidet eine GmbH oder UG zu gründen, dann sollte das immer mit dem Steuerberater geklärt werden. Gerade bei kleinen Umsätzen kann so eine Gründung einen großen Nachteil bedeuten.

Welche Vor- oder Nachteile hat denn die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?

Also zunächst einmal würde ich die Einzel-GmbH auch als Einzelunternehmen bezeichnen. Es handelt sich bei dem Begriff nicht um einen Rechtsbegriff wie bei dem der GmbH, aber ich weiß worauf deine Frage zielt.

Der größte Vorteil des Einzelunternehmens ist die Unkompliziertheit. Man kann ohne große Barrieren und Kosten einfach loslegen. Man muss auch keine doppelte Buchhaltung führen, was erheblich komplizierter ist und man kann sich die Gewinne herausnehmen, so genannte Entnahmen, wie es die wirtschaftliche Lage erlaubt. Das ist gerade zu Beginn enorm wichtig. Sofern außerdem die Gewinne zu Beginn noch gering sind, dann hat das auch steuerliche Vorteile. Zum Beispiel muss man erst Gewerbesteuer abführen, ab einem Gewinn von 24.500 EUR. Diesen Vorteil hat man bei der GmbH/UG nicht.

Größter Nachteil ist natürlich, dass man auch persönlich für alle Schulden und alle Zahlungen des Unternehmens einstehen muss. Wie bereits erwähnt, ist man selbst das Unternehmen. Auf der Rechnung steht ja nicht Firma XY, sondern der eigene Name. Man haftet also komplett für alles.

Die GmbH hat zunächst den Nachteil, dass diese nicht nur in der Gründung, sondern auch in der Führung komplizierter ist. Gerade wenn man eine GmbH alleine führt, dann gibt es viele steuerrechtliche Vorschriften, die man beachten muss. Oft geht es darum, welches Gehalt man sich zahlen darf und welche Zuwendungen – Stichwort Firmenwagen – man von dem eigenen Unternehmen bekommen kann. Ich empfehle jedem, der eine GmbH/UG gründen möchte, sich mit dem Steuerberater und bestenfalls noch mit einem Anwalt im Vorfeld zusammenzusetzen.

Die Kosten für die Gründung und Unterhaltung sind auch erheblich höher. Man benötigt kontinuierlich steuerliche Beratung und für die Gründung natürlich den Notar.

Der größte Vorteil ist natürlich die begrenzte Haftung, aber das sollte nicht der einzige Beweggrund sein.

Kann ich ein Einzelunternehmen auch zu zweit gründen?

Nein. Das Einzelunternehmen weist ja bereits im Begriff darauf hin, dass man es alleine gründet. Wenn man zu zweit ist, dann ist die passende Alternative die GbR oder eben die GmbH/UG.

Wie steht es um die steuerliche Behandlung des Einzelunternehmens? Worauf müssen Gründer im Geschäftsalltag besonders achten? 

Das würde ich ungern pauschal beantworten, weil es einfach zu sehr vom Einzelfall abhängt. Hier sollte sich jeder Gründer individuell beraten lassen.

Vielen Dank für deine praktischen Tipps, Kilian!

So erreichst du RA Kilian Springer und KTR Legal

Rechtsanwalt Kilian Springer und Rechtsanwältin Janina Albrecht arbeiten als Bürogemeinschaft an der Schnittstelle zwischen Rechtsberatung, disruptiver Technologie und Innovation. Sie beraten Startups, Unternehmen und Freelancer in den Bereichen Gründung, Markenrecht, Internet- und Marketingrecht sowie Software- und IT-Recht. Ihre Mandanten sind vor allem digitale und innovative Unternehmen. Neben ihren Standorten in Leipzig, Berlin und Hamburg sind die beiden Rechtsanwälte deutschlandweit tätig.

Deine Beratungsanfragen an Kilian und Janina richtest du über die Website von KTR Legal.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.