Mit einem AVGS Coaching erfolgreich gründen!
100 % kostenfreies Vorgründercoaching
Um am Arbeitsmarkt dauerhaft bestehen zu können, gilt es sich verändernden Bedingungen anzupassen. Aus- und Weiterbildungen dienen der steten Qualifizierung und halten dich fit für deinen Job.
In den letzten Jahren haben sich jedoch ganze Berufsbilder verändert bzw. werden immer häufiger durch digitale Technologien komplett ersetzt. Gleichzeitig kristallisieren sich neue interessante Tätigkeitsbereiche heraus. Das Internet mit seinen unendlichen Möglichkeiten der Kundengewinnung bildet darüber hinaus den besten Nährboden für den Start einer Selbständigkeit oder für eine Betriebsübernahme (Nachfolge).
Wandel durch Wissen
Beschäftigte müssen sich auf neuartige Bewerbungsprozesse einstellen. Möchtest du dein eigenes Unternehmen starten, dann gibt es neben den Marktbedingungen auch jede Menge bürokratische Regelungen und erleichternde Tools zu kennen.
Bist du aktuell von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitssuchend, ist die Finanzierung von professionellen Aus- und Weiterbildungen finanziell jedoch eher schwierig zu stemmen. Die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter unterstützen deshalb deine berufliche Wiedereingliederung und übernehmen die Kosten für entsprechend qualifizierende Massnahmen.
Als Ausbildungssuchende/-r, von der Arbeitslosigkeit bedrohte/-r oder arbeitssuchende/-r Bürgerin und Bürger stehen dir deutschlandweit an deinem Wohnort verschiedene Fördermaßnahmen offen. Arbeitsagentur und kommunale Verwaltungen adressieren mit ihren Programmen vor allem die folgenden Ziele:
- Unterstützung der beruflichen Eingliederung
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Verringerung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Dies wiederum erfolgt durch drei verschiedene Massnahmenkategorien:
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Die jeweilige Massnahme muss von einem privaten extra zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Für die Teilnahme an einer für dich zutreffenden Massnahme bei einem solchen Zertifikatsträger erhältst du einen Gutschein als Förderung. Dir entstehen dadurch keine Kosten. Der Bildungsträger wickelt die Zahlung direkt mit deiner vermittelnden Institution ab (Arbeitsagentur oder Kommune).
Die sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gibt es für folgende Bereiche:
- MAT - Massnahme bei einem Träger zum Beispiel für ein Einzelcoaching zu deiner Existenzgründung
- MPAV - Massnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler
- MAG - Massnahme bei einem Arbeitgeber zum Beispiel für eine Probearbeitszeit
Folgende Personenkreise sind für einen AVGS-Vermittlungs-und Aktivierungsgutschein deutschlandweit antragsberechtigt:
- Beziehende von Arbeitslosengeld I ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung (Ermessensleistung!)
- Beziehende nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug, innerhalb der letzten 3 Monate (Rechtsanspruch!)
- Beziehende von Bürgergeld (Ermessensleistung)
- am Wohnort arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
- Studierende und Auszubildende auf Jobsuche
- selbständige Unternehmer/-innen
- Berufsrückkehrende nach § 20 SGB III
- Soldatinnen & Soldaten bei Beendigung ihres Wehrdienstes
- Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus deine Existenz in eigene Hände legen willst, bieten sich dazu aktuell viele Chancen. Du kannst eine Neugründung anstreben, ein Unternehmen übernehmen oder dich einem Franchise anschliessen. Damit du gut vorbereitet in deine Tätigkeit als Unternehmer/-in startest, solltest du ein erstes Geschäftskonzept erstellen und die Finanzierung deines Vorhabens grob durchkalkulieren.
Kommt dein Geschäftsplan bei deiner Arbeitsagentur oder Jobcenter gut an, kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Existenzgründungs-Einzelcoaching erhalten. In diesem individuellen Coaching bekommst du dann die Möglichkeit, deine Existenzgründung zu hinterfragen und bestmöglich auszugestalten.
Im Existenzgründungs-Einzelcoaching besprichst du mit einem Coach sämtliche Dinge deiner Selbständigkeit sowie deinen Businessplan.
Die AVGS-Beratung gliedert sich in der Regel nach folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Grundwissen Selbständigkeit
- Überprüfung Gründereignung
- Marketing
- Businessplan Basis (Textteil)
- Businessplan Aufbau (Zahlenteil)
- Fördermittel
Vollzeit oder Teilzeit – je nach Betreuungsaufwand beträgt die Dauer der Massnahme rund zwei bis acht Wochen. Im Schnitt absolvieren Gründungsinteressierte das AVGS-Coaching innerhalb von vier Wochen. Besonders kostengünstig und flexibel sind Online-Coachings, die du komplett standortunabhängig besuchen kannst.
Hinweis: In dieser Zeit wird deine Arbeitslosenleistung normal weitergezahlt. Bei Vorlage der Voraussetzungen erstatten die Behörden entstandene Fahrtkosten zur Maßnahme.
Für den Start in deine Existenzgründung empfiehlt sich zunächst eine umfassende persönliche Beratung. Förderung deiner Wahl ist in diesem Zusammenhang ein MAT-AVGS von deiner Arbeitsagentur bzw. Kommune.
Suche dir im ersten Schritt einen zertifizierten Maßnahmeträger, welcher AVGS - Existenzgründungs- Einzelcoachings anbietet. Entscheidest du dich für ein Onlinecoaching, kannst du unabhängig von deinem Wohnort deutschlandweit auf Suche gehen. Hast du einen kompetenten Träger gefunden, fragst du mündlich oder formlos bei deinem Fallmanager vom Arbeitsamt oder Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dafür an.
Wir von UNTERNEHMENSWELT begleiten dich bei der Beantragung eines AVGS Coaching an deinem Standort. Mit unserem extra Service sparst du jede Menge Zeit und Nerven bei der Kommunikation mit Behörden und bei der Suche nach einem geeigneten Bildungsträger- und Coach.
Hier kommst du zu unserer: kostenfreien AVGS Coaching Begleitung
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