Kleinunternehmer 2025: Alles, was du wissen musst!
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Was ändert sich für Kleinunternehmer 2025?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Erleichterung, die dir hilft, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dich auf dein Geschäft zu konzentrieren. Ab dem 1. Januar 2025 gelten wichtige Änderungen, die insbesondere für Gründer und Kleingewerbetreibende spannend sind. Hier erfährst du, was du wissen musst:
1. Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ermöglicht es kleinen Unternehmen, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Dadurch sparst du dir die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und kannst einfacher kalkulieren.
Wichtig: Diese Regelung ist freiwillig. Du kannst auch darauf verzichten, wenn es für dich sinnvoller ist (z. B. bei B2B-Kunden).
2. Kleinunternehmer Umsatzgrenze: Was ändert sich 2025?
Ab 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung in der Praxis:
Im Vorjahr darf dein Umsatz maximal 25.000 EUR betragen, während die Prognose für das laufende Jahr die Grenze von 100.000 EUR nicht überschreiten darf.
Neu ist auch die EU-weite Anwendbarkeit – Unternehmen aus der EU können die Regelung nutzen, wenn ihr Umsatz innerhalb der EU unter 100.000 EUR bleibt. Die Rechnungsstellung bleibt unkompliziert: E-Rechnungen sind nicht verpflichtend, aber du solltest sie empfangen können.
3. Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
Um die Regelung nutzen zu können:
- Dein Umsatz im Vorjahr darf die Grenze von 25.000 EUR nicht überschreiten.
- Dein Umsatz im laufenden Jahr darf voraussichtlich unter 100.000 EUR bleiben.
Tipp: Bei einer Neugründung wird die Umsatzgrenze zeitanteilig berechnet. Wenn du z. B. im November gründest, liegt die Grenze nur bei 4.166 EUR (zwei Zwölftel von 25.000 EUR).
4. Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Verwaltungsaufwand: Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen oder abführen.
- Einfachere Buchhaltung: Es gelten vereinfachte Anforderungen.
- Wettbewerbsvorteil bei Privatkunden: Deine Preise können günstiger wirken, da keine Umsatzsteuer anfällt.
5. Wann solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Es kann sinnvoll sein, freiwillig auf die Regelung zu verzichten, wenn:
- Du hauptsächlich B2B-Kunden hast. Diese können die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
- Du regelmäßig hohe Investitionen tätigst. Der Verzicht erlaubt dir, Vorsteuer zu ziehen und dadurch Kosten zu sparen.
6. Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung 2025
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Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Ab dem Zeitpunkt des Überschreitens bist du umsatzsteuerpflichtig. Umsätze bis dahin bleiben steuerfrei.
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Wie wird der Umsatz berechnet?
Es zählen nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Steuerfreie Umsätze wie Heilbehandlungen oder Finanzdienstleistungen bleiben außen vor.
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Kann ich die Regelung nachträglich aufgeben?
Ja, du kannst freiwillig auf die Regelung verzichten. Dies gilt dann für mindestens fünf Jahre.
7. Tipps für Gründer und Kleingewerbetreibende
- Prognose erstellen: Schätze deinen Umsatz realistisch ein, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
- Trennung der Umsätze: Vermeide Konstruktionen wie die künstliche Aufteilung von Umsätzen auf mehrere Unternehmen – das könnte als Missbrauch gelten.
- Vorsicht bei EU-Geschäften: Achte auf die neuen Meldepflichten für Unternehmen aus dem EU-Ausland.
8. Istversteuerung vs. Sollversteuerung (ab 2028 relevant)
Ab 2028 treten ausserdem wichtige Änderungen zur Ist- und Sollversteuerung in Kraft:
- Istversteuerung: Bei der Istversteuerung führst du die Umsatzsteuer erst ab, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht. Das schont deine Liquidität und minimiert Risiken, gerade bei langen Zahlungszielen oder Zahlungsausfällen.
- Sollversteuerung: Bei der Sollversteuerung dagegen wird die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat – ein finanzielles Risiko, vor allem bei säumigen Zahlern.
Aktuell können Unternehmen die Istversteuerung nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 800.000 EUR lag. Freiberufler profitieren unabhängig von ihrem Umsatz davon.
Ab 2028 gilt folgende Neuerung: Unternehmen, die Rechnungen von Istversteuerern erhalten, können die Vorsteuer erst abziehen, wenn sie die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Bislang war der Abzug direkt nach Rechnungseingang möglich. Um Klarheit zu schaffen, müssen Rechnungen ab 2028 einen Hinweis enthalten, wenn die Istversteuerung angewendet wird. Diese Änderung erfordert von Unternehmern mehr Aufmerksamkeit bei der Prüfung von Rechnungen.
Kleinunternehmerregel 2025: Fazit
Die Kleinunternehmerregel 2025 bietet dir eine Chance, dein Geschäft einfach zu halten und dich auf dein Wachstum zu konzentrieren. Prüfe jedoch sorgfältig, ob diese Regelung wirklich zu deinem Geschäftsmodell passt, oder ob ein Verzicht langfristig vorteilhafter ist.
Bei Unsicherheiten hilft dir dein Steuerberater weiter!
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