· Recht & Steuern

Ganz legale Steuertricks: Mehr Geld für Selbständige!

In unserem Ratgeber findest du 20 bewährte und legale Steuerspartipps, die dir helfen, dein Unternehmen finanziell zu entlasten. Entdecke jetzt, wie du im Jahresendspurt 2024 mehr von deinem hart verdienten Geld behältst.

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Dein Geld behalten: 20 Top-Steuertipps

Wie können Unternehmen Steuern sparen?

Unser Leitfaden bietet dir einen Überblick über verschiedene Methoden und Strategien zur Steueroptimierung – ideal, um noch zum Jahresende effektiv Steuern zu sparen. Von cleveren Abschreibungsmöglichkeiten für Chefs bis Umsatzsteuer sparen durch strategische Investitionen – hier sind 20 Steuertricks für Selbstständige:

1. Betriebsrente für Chefs

Als Geschäftsführerin und Geschäftsführer kannst du Betriebsrente und Gehalt gleichzeitig beziehen, solange das Gehalt die Differenz zwischen Rente und früheren Bezügen nicht übersteigt. Es handelt sich in solchen Fällen ausdrücklich nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung:

Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: I R 41/19): Tritt eine Führungskraft in den Ruhestand und arbeitet weiterhin mit reduziertem Gehalt für die Firma, darf neben der Betriebsrente auch Lohn bezogen werden. Dabei sollte das Gehalt die Differenz zwischen Betriebsrente und früheren Bezügen nicht überschreiten. 

2. Geschenke für Geschäftsfreunde

Geschenke an Geschäftspartner sind nur bis 50 Euro (ab 2024, vorher 35 Euro) inkl. Umsatzsteuer pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

Für Kleinunternehmer gilt der Bruttobetrag, für Vorsteuerabzugsberechtigte der Nettobetrag.

Überschreitet das Geschenk die 50-€-Grenze auch nur um 1 Cent, sind die gesamten Kosten nicht abziehbar, und der Vorsteuerabzug entfällt. Die Grenze gilt pro Person und Jahr, Werte mehrerer Geschenke werden zusammengerechnet.

Voraussetzungen für abzugsfähige Geschenke an Geschäftspartner

Ein Geschenk an einen Geschäftspartner ist nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn es aus betrieblichen Gründen gemacht wird und keine Gegenleistung damit verbunden ist. Das bedeutet, ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an den Empfänger voraus (R 4.10 Abs. 4 EStR). Der Zweck, Geschäftsverbindungen anzubahnen, zu sichern oder zu verbessern, stellt ausdrücklich keine Gegenleistung dar. 

Diese Geschenke sind abzugsfähig:

  • Blumen (außer bei Beerdigungen)
  • Eintrittskarten, z. B. für Theater oder andere Veranstaltungen
  • Sach- und Geldgeschenke ohne Gegenleistung

Keine Geschenke im steuerlichen Sinne sind:

  • Rabatte und Kulanzleistungen, da sie sich auf einen Kauf beziehen
  • Gewinne aus Preisausschreiben oder Wettbewerben
  • Gutscheine und Gutschriften für Sparaktionen
  • Sponsoringleistungen, da hier eine Gegenleistung erbracht wird
  • Trinkgelder, da sie für eine erbrachte Leistung gezahlt werden
  • Muster, Warenproben und Werbegeschenke
  • Prämien für die Vermittlung neuer Kunden (Werbeprämien)

3. Homeoffice-Pauschale nutzen

Wenn du überwiegend im Homeoffice arbeitest, erlaubt der Gesetzgeber den steuerlichen Abzug von 6 Euro pro Tag, maximal 1260 Euro pro Jahr als Betriebsausgaben. Der Steuerabzug wurde 2023 dauerhaft entfristet.

Solo-Selbstständige und Freiberufler mit Kundenkontakt oder Mobilität müssen bei der Homeoffice-Pauschale beachten:

  • Arbeiten und Kundentermine an einem Tag schließen die Pauschale (6 €) aus; nur Fahrtkosten sind abziehbar.
  • An reinen Homeoffice-Tagen kann die Pauschale genutzt werden.
  • Kein anderer Arbeitsplatz verfügbar? Dann gilt die Pauschale auch bei Tätigkeiten außerhalb des Homeoffice.
  • Überwiegende Arbeit im Homeoffice zählt zeitlich, nicht inhaltlich.

4. Investitionsabzugsbetrag nutzen

Der IAB erlaubt es dir, schon vor einer geplanten Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten als Betriebsausgabe abzuziehen. Das senkt deine Steuerlast im aktuellen Jahr – ganz ohne sofortige Ausgaben. Geregelt nach § 7g EStG, einfach in der Steuererklärung angeben, keine Belege nötig! Du musst die Wirtschaftsgüter spätestens in drei Jahren anschaffen.

5. Kleininvestitionen tätigen

Investiere in geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro netto (952 Euro brutto), um sie sofort vollständig abzuschreiben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Gegenstände mit Kosten zwischen 250,01 und 800 Euro netto (bei Sammelposten bis 1.000 Euro). Ihr Vorteil: Du kannst sie im Kaufjahr vollständig als Betriebsausgabe absetzen.

(GWG-Grenze 2024)

Tipp: Kaufe GWG noch im Dezember, um deine Steuerlast sofort zu senken! Insbesondere Selbständige und kleine Unternehmen, die viele kleinere Anschaffungen tätigen, profitieren von einer Vereinfachung der Verwaltung und Buchführung,

GWG und Sammelposten

Nicht vergessen  – Wirtschaftsgüter über 1.000 Euro werden über ihre betriebliche Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter in Kraft.

Die Grenze für die Bildung eines Sammelpostens wurde erhöht:

  • Neue Schwellenwerte: Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 800 EUR und 5.000 EUR (vorher 250 EUR bis 1.000 EUR) können in einen Sammelposten aufgenommen werden.
  • Abschreibungsdauer: Die Auflösung dieses Sammelpostens erfolgt nun über drei Jahre statt wie bisher über fünf Jahre.

6. Linear statt degressiv abschreiben

Prüfe, ob der Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung für deine Betriebsmittel sinnvoll ist, insbesondere wenn der Restwert bei linearer Abschreibung höher ist:

Bei der linearen Abschreibung verteilst du die Kosten eines Anschaffungsgegenstands gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Jedes Jahr wird der gleiche Betrag abgeschrieben.

Beispiel: Ein Laptop kostet 1.200 Euro und wird 3 Jahre genutzt. Mit der linearen Abschreibung ziehst du jedes Jahr 400 Euro ab (1.200 € ÷ 3 Jahre).

Im Gegensatz dazu sinken die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Abschreibung jedes Jahr, da immer ein Prozentsatz vom Restwert berechnet wird.

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird zum Jahresende ebenfalls angepasst. Grundlage ist das Steuerfortentwicklungsgesetz.

Änderungen in der degressiven Abschreibung ab 1. 1. 2025:

Für Güter, die zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 1. Januar 2029 angeschafft werden, gilt:

AfA-Satz: Erhöhung auf das 2,5-fache (vorher 2-fache) der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25 % (vorher 20 %).

Diese Maßnahme soll Investitionen anregen, indem sie höhere Abschreibungen in den ersten Jahren ermöglicht.

7. Mahnungen schreiben

Versende rechtzeitig Mahnungen an säumige Kunden, um offene Forderungen vor Jahresende geltend machen zu können. Denke in diesem Zusammenhang über alternative Finanzierungsformen wie z.B. Factoring nach, um deine Liquidität zu erhöhen.

8. Mitarbeiter-Smartphones steuerfrei überlassen

Firmen-Handys, Tablets oder Notebooks, die Mitarbeitende privat nutzen dürfen, sind steuerfrei. Auch für kleine Unternehmen eine attraktive Option zur Mitarbeiterbindung.

9. Nachfolge richtig angehen

Plane deine Nachfolge sorgfältig und beachte steuerliche Aspekte für eine optimale Betriebsübergabe, besonders bei Schenkungen im Rahmen der Nachfolgeplanung. So sicherst du dein Lebenswerk!

10. Produktion von Sonnenstrom

Einkünfte aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWPeak sind einkommensteuerfrei. Für den Erwerb neuer PV-Anlagen gilt seit 2023 oft ein Null-Prozent-Steuersatz.

Nullsteuersatz vs. Anmietung und bei Leasing- und Mietkaufverträgen

Die Anmietung von PV-Anlagen unterliegt dem Regelsteuersatz, da sie keine Lieferung darstellt. Bei Leasing- oder Mietkaufverträgen hängt die Einstufung als Lieferung oder sonstige Leistung von der Ausgestaltung ab. Der Nullsteuersatz gilt nur für Lieferungen; in allen anderen Fällen gilt der Regelsteuersatz.

11. Reisekosten optimieren

Du kannst einen Teil deiner gemischten Geschäfts- und Privatreisen absetzen, basierend auf dem Verhältnis von geschäftlicher zu privater Reisezeit.

12. Rentenzusagen als Steuerstrategie für GmbH-Chefs

Eine Pensionszusage ermöglicht es GmbH-Geschäftsführern, frühzeitig für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen. Dabei verpflichtet sich die GmbH, dem Geschäftsführer im Ruhestand eine vereinbarte Rente zu zahlen. Die daraus resultierenden Rückstellungen mindern den Gewinn der GmbH und damit die Steuerlast.

Wichtige Punkte für Unternehmer:

  • Fristen beachten: Die Zusage muss rechtzeitig erteilt werden, um steuerlich anerkannt zu werden. Rückwirkende Vereinbarungen sind meist nicht zulässig.
  • Betriebsprüfung: Die Pensionszusage muss klar dokumentiert und ernsthaft vereinbart sein, um einer steuerlichen Prüfung standzuhalten.
  • Planung: Beiträge zur Rückdeckung, z. B. über eine Rückdeckungsversicherung, sorgen für finanzielle Sicherheit und garantieren die spätere Auszahlung.

Tipp: Neben steuerlichen Vorteilen ist die Pensionszusage auch ein Mittel zur Mitarbeiterbindung, wenn sie auf Schlüsselkräfte erweitert wird.

13. Rücklagen bilden

Erwäge, einen Teil deines Gewinns als Rücklage im Betrieb zu belassen, um von einem niedrigeren Steuersatz zu profitieren. Beachte die Steuerfolgen bei späterer Entnahme.

14. Sonderabschreibung für KMU

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kannst du neben der linearen oder degressiven Abschreibung auch die 40 % Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG nutzen (bis 31.12.2023 lag diese bei 20 %). Diese Sonderabschreibung kann über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren steuerlich geltend gemacht werden, ist jedoch handelsrechtlich nicht zulässig.

Voraussetzung für die Steuervergünstigung: Dein Betrieb darf im Jahr vor der Anschaffung keinen Gewinn von mehr als 200.000 Euro erzielt haben.

15. Steuerersparnis durch Betriebsvorrichtungen

Trenne die Kosten für Gebäude und spezielle Betriebsvorrichtungen, da letztere schneller abgeschrieben werden können.

16. Umsatzsteuer sparen bei Investitionen

Nutze die Möglichkeit, Umsatzsteuer zu sparen, indem du Investitionen geschickt planst und durchführst.

Umsatzsteuer Rückerstattung – wie geht das?

Praxisbeispiel: Ein Unternehmer plant, eine neue Maschine für 50.000 Euro netto zu kaufen. Wenn er diese Investition in einem Quartal tätigt, in dem hohe Umsatzsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen vorliegen (z. B. durch andere große Einkäufe), kann er die Vorsteuer aus dem Maschinenkauf (9.500 Euro bei 19 % Umsatzsteuer) direkt mit der fälligen Umsatzsteuer verrechnen. Dadurch reduziert sich die Zahlung an das Finanzamt im betreffenden Voranmeldungszeitraum erheblich.

Zusätzlich kannst du prüfen, ob eine Sonderabschreibung (§ 7g EStG) genutzt werden kann, um die Steuerlast weiter zu senken. Ein durchdachter Investitionszeitpunkt bringt somit gleich doppelt Vorteile!

17. Verluste nutzen – Regelungen 2024

  • Verluste rücktragen: Ab 2024 kannst du Verluste bis zu 10 Millionen Euro (Singles) bzw. 20 Millionen Euro (Paare) auf bis zu drei Jahre zurücktragen (vorher zwei Jahre). Diese Verluste werden mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet, um gezahlte Steuern zurückzuholen.
  • Verluste vortragen: Verluste können in die Zukunft übertragen werden. Dabei gilt eine Grenze von 1 Million Euro (Singles) bzw. 2 Millionen Euro (Paare). In der Vergangenheit konnten Verluste mit bis zu 60 % der Einkünfte verrechnet werden. Von 2024 bis 2027 steigt dieser Prozentsatz auf 75 %, bevor ab 2028 die 60 %-Regel wieder greift.

Verlustverrechnung und Kryptowährungen

Verluste aus Krypto-Handel mit Bitcoin, Ethereum & Co. können gemäß § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG steuerlich geltend gemacht werden, um andere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auszugleichen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das vergangene Steuerjahr, wodurch Anleger ihre Steuerlast optimieren können.

18. Zum GbR-Register anmelden

Registriere jetzt deine GbR im neuen Gesellschaftsregister, um von neuen Möglichkeiten, wie Kreditaufnahmen, zu profitieren. Seit dem 1. Januar 2024 ist es möglich, deine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im eigens hierfür vorgesehenen GbR-Register einzutragen. Diese Eintragung ist freiwillig, bringt jedoch einige Vorteile und Änderungen mit sich – insbesondere durch die Reform des Gesellschaftsrechts im Rahmen des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts). 

19. Zwischenrechnung von Handwerkern anfordern

Fordere Zwischenrechnungen für Reparaturen an, um deinen Gewinn zu senken. Bei nicht fristgerechter Fertigstellung kannst du den Aufwand in Rückstellungen für unterlassene Reparaturen packen.

20. 10-Tage-Regel beachten!

Beachte die 10-Tage-Regel bei der Einnahmen-Überschussrechnung! Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Leasingraten, Telefonkosten, Versicherungsbeiträge und Umsatzsteuervorauszahlungen, die bis zum 10. Januar fällig sind, können schon im Vorjahr steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

NEU: Abzug von Unterhaltsleistungen – § 33a Abs. 1 S. 11 EStG

Das Jahressteuergesetz 2024 regelt ab 2025 den steuerlichen Abzug von Unterhaltsaufwendungen neu:

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen wird künftig nur durch Banküberweisung anerkannt. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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