Steuerstrategien 2025: Fristen, Tipps & Vorteile
Digitale Buchhaltung mit dem Marktführer Lexoffice

a. Die Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich jedes Unternehmen in Deutschland. Es führt die bei Verkäufen eingehobene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Umkehrschluss erhält es die bei Einkäufen gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück und ist somit vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Umsatzsteuersätze variieren je nach Produkt oder Dienstleistung und sind im Umsatzsteuergesetz § 12 UStG festgelegt:
- Regelsteuersatz (Umsatzsteuer von 19 %): Der Regelsteuersatz von 19 % entfällt auf alle Waren- und Leistungsgruppen, die nicht unter den folgenden Ausnahmeregelungen angeführt sind.
- Ermäßigter Steuersatz (Umsatzsteuer von 7 %): Umsatzsteuer mit ermäßigtem Steuersatz von 7 % wird für bestimmte Waren-, und Leistungsgruppen berechnet. Zu den wichtigsten Kategorien zählen: Milch und Milchmischgetränke, Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Personennahverkehr, Theater-, Konzert- und Museumstickets, Übertragung von Urheberrechten, Beherbergung (Hotels, Hostels, Campingplätze)
Soll- vs. Ist-Versteuerung
Sobald ein Umsatz ausgeführt ist, ist die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen (Prinzip der Soll-Versteuerung). Das gilt auch dann, wenn eine Rechnung womöglich noch gar nicht beglichen ist. Lag dein Vorjahresumsatz unter 600.000 EUR, kannst du auf Antrag von der Ist-Versteuerung profitieren. Im Gegensatz zur Soll-Versteuerung musst du in diesem Fall die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt überweisen, sobald das Geld auf deinem Konto ist.
Umsatzsteuervorauszahlungen
Je nach Höhe deiner Umsätze musst du vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Am Jahresende ist zudem eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt fällig.
Ausnahme: Bleibt dein umsatzsteuerpflichtiger Jahresumsatz unter 25.000 EUR (bis 2024: 22.000 EUR), kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und bist von der Umsatzsteuer befreit.
b. Die Einkommensteuer
Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Verfügst du über Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, musst du Einkommensteuer zahlen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei hohen Einkommen liegt bei 42 Prozent.
Grundfreibetrag erhöht sich
Für die Erhebung der Einkommensteuer gelten in den Steuerjahren ab 2024 folgende Freibeträge:
Grundfreibetrag:
- 2024: Ledige 11.784 EUR, Verheiratete 23.568 EUR
- 2025: Ledige 12.096 EUR, Verheiratete 24.192 EUR
- 2026: Ledige 12.348 EUR, Verheiratete 24.696 EUR
Soli nur noch für Besserverdienende
Seit 2021 sind nur noch Besserverdienende, Kapitalgesellschaften sowie viele Kapitalanleger verpflichtet, den Soli zu zahlen. Für rund 90 % der Einkommensteuerzahler entfällt er, weitere 6,5 % zahlen einen reduzierten Satz. 2025 liegt die Freigrenze bei 19.950 EUR für Alleinstehende und 39.900 EUR für Ehepaare (2024: 18.130 EUR / 36.260 EUR).
Pauschalbesteuerung von Personengesellschaften
Bilanzierende Einzelunternehmen und Personengesellschaften können nicht entnommene Gewinne pauschal mit 28,25 Prozent versteuern. Diese Thesaurierung von nicht entnommenen Gewinnen nach § 34a EStG ist eine Begünstigungsregelung für Personengesellschaften.
Körperschaften wie beispielsweise die GmbH können mit einem günstigen Steuersatz von etwa 30 % (15 % Körperschaftsteuer, ungefähr 15 % Gewerbesteuer) ihre erwirtschafteten Gewinne sehr gut reinvestieren und weiter nutzen. Für Personengesellschaften, wie die GmbH & Co. KG, gilt dies nicht. Durch das Transparenzprinzip wird der Gewinn einer GmbH & Co. KG auf Ebene der Gesellschafter (Mitunternehmer) versteuert, dies führt in der Regel zu einer Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz in Höhe von 42 %.
Mithilfe der Pauschalbesteuerung für nicht entnommene Gewinne mit einem Steuersatz von 28,25 % haben auch Personengesellschaften mehr von ihrem Gewinn übrig.
c. Die Gewerbesteuer
Gewerbetreibende sind bis zu einem Freibetrag von 24.500 EUR zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Hierfür musst du beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Höhe der Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich entlang des Gewerbesteuermessbescheids, welchen das Finanzamt auf Basis deines Gewerbeertrags erlässt. Gewerbesteuermessbetrag und individueller Hebesatz deiner Kommune bilden die Grundlage für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer.
Widerspruch immer an das Finanzamt
Beschwerden gegen einen Gewerbesteuerbescheid deiner Gemeinde richtest du nicht an die Gemeindeverwaltung, sondern immer an das Finanzamt als z.B. Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid.
Ausnahme: Als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.
d. Die Körperschaftsteuer
Das Äquivalent zur Einkommensteuer ist bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
e. Die Kapitalertragssteuer
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Kapitalgesellschaften zahlen die Kapitalertragssteuer immer dann, wenn Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen stattfinden. Fast alle Kapitalerträge unterliegen pauschal einer Abgeltungssteuer von 25 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben, sodass sich die Gesamtbelastung auf 26,375 % summiert. Kirchenmitglieder müssen darüber hinaus Kirchensteuer entrichten.
f. Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art. Arbeitgebende müssen die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einbehalten, unabhängig davon, ob Arbeitnehmende zur Einkommensteuer veranlagt werden oder nicht.
Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt
Die Lohnsteuer muss dann in Summe für alle Beschäftigten zu gewissen Fälligkeitstagen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abgeführt werden. Hierfür reichst du beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch ein und listest u.a. Details über die Summen der einbehaltenen bzw. abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie u.U. Solidaritätszuschlag.
Jedes Jahr sind auch Selbständige in der Pflicht ihre Steuererklärung zu machen. Die folgenden Abgabefristen gelten für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer in den Steuerjahren 2023 bis 2025. Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sind im Steuermodernisierungsgesetz festgelegt.
Abgabefristen für das Steuerjahr 2023
- nicht beratene Fälle: 2. September 2024
- beratene Fälle: 2. Juni 2025
- Verspätungszuschlag wird fällig ab: 1. Juni 2025 (Muss-Regelung)
- Erstattungs-/Verzugszinsen werden fällig ab: 1. Juli 2025
Abgabefristen für das Steuerjahr 2024
- nicht beratene Fälle: 31. Juli 2025
- beratene Fälle: 30. April 2026
- Verspätungszuschlag wird fällig ab: 1. Mai 2026 (Muss-Regelung)
- Erstattungs-/Verzugszinsen werden fällig ab: 1. Juni 2026
Abgabefristen für das Steuerjahr 2025
Für beratene Steuerpflichtige gilt:
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Steuerfristen. Die Steuererklärung ist dann grundsätzlich bis zum letzten Februartag des zweiten auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres einzureichen. Für 2025 bedeutet das eine Frist bis zum 1. März 2027 (da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt).
Verspätungszuschläge und Zinsen
Versäumst du die Abgabefrist zur Steuererklärung und kannst hierfür keinen wichtigen Grund nachweisen, musst du zusätzlich zur fälligen Steuer einen Verspätungszuschlag zahlen (Paragraf 152 Abgabenordnung). Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 EUR pro angefangenem Monat.
Tipp: Wie du Einspruch gegen den Steuerbescheid einreichst, welche Fristen im Einspruchsverfahren gelten, was legitime Gründe sind, um die Steuererklärung korrigieren zu lassen und wie du nicht in die Falle der „Verböserung“ tappst – unser Ratgeber zum Einspruch Steuerbescheid beantwortet deine wichtigsten Fragen.
Als Einzelunternehmer/-in sind folgende Steuerarten wichtig für dich:
- Umsatzsteuer mit UST.-Voranmeldung
- Lohnsteuer als Arbeitgeber
- Einkommensteuer auf alle Gewinne
- Gegebenenfalls Körperschaftsteuer (ab 2022: Optionsmodell)
- Gewerbesteuer (ab einem Gewerbeertrag von 24.500 EUR; grundsätzlich nicht als Freiberufler)
Schließen sich mindestens zwei Personen oder Unternehmen zusammen, entsteht die Rechtsform einer Personengesellschaft. Beispiele für Personengesellschaften sind beispielsweise: die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG).
Für alle Personengesellschaften sind folgende Steuerarten relevant:
- Umsatzsteuer mit UST.-Voranmeldung
- Lohnsteuer als Arbeitgebende/-r
- Gewerbesteuer (Freibetrag bis 24.500 EUR)
- Einkommensteuer auf Gehälter und Ausschüttungen (Gesellschafter bzw. „Mitunternehmer“ ist natürliche Person)
- Körperschaftsteuer auf anteilige Gewinne (Gesellschafter bzw. „Mitunternehmer“ ist juristische Person)
Eine Kapitalgesellschaft ist eine selbstständige juristische Person. Das bedeutet: Rechtlich besteht sie unabhängig von ihren Gesellschaftern. Im Gegensatz zu Personengesellschaften steht die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund, wobei sich das unternehmerische Risiko jeweils nur auf die Beteiligung der Gesellschafter richtet (beschränkte Haftung).
Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).
Kapitalgesellschaften zahlen in der Regel folgende Steuern:
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer für Gehälter, Dividenden und Ausschüttungen
- Lohnsteuer als Arbeitgeber
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer (ohne Freibetrag!)
Unternehmen müssen in Deutschland jede Menge Steuern zahlen. Gerade am Beginn einer Gründung oder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden regelmäßige Steuervorauszahlungen schnell zur Last. Umso wichtiger ist es, alle Hebel zu kennen, wie du als Unternehmen Steuern sparen kannst sowie Steuererleichterungen zu nutzen.
Zu den wichtigsten Steuervorteilen und Abschreibungsmöglichkeiten zählen u.a.:
- Betriebsausgaben u.a. Lohnkosten, Mieten und Pachtzahlungen, Finanzierungsgebühren, Rohprodukte, Hilfsstoffe, Lizenzgebühren, Kosten für Energielieferungen
- Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (Anschaffungen bis 1.000 EUR können sofort oder in einem Sammelposten abgeschrieben werden.)
- Digitale Arbeitsmittel absetzen (Software-Abonnements, Cloud-Dienste und digitale Tools zur Unternehmensführung können vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.)
- Investitionsabzugsbetrag (Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für Investitionen können bereits vorab steuerlich geltend gemacht werden.)
- Verlustverrechnung (Verluste können bis zu 1 Mio. EUR rücktragend verrechnet werden.)
- Bewirtungskosten
- Firmenwagen versteuern (Wahl zwischen 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch)
- Sonderausgaben wie Beiträge für Altersvorsorge und bestimmte Versicherungen
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice (max. 1.260 EUR jährlich (6 EUR pro Tag, max. 210 Tage)
- Holding-Modell (Gewinne aus Unternehmensveräußerungen innerhalb einer Holding sind zu 95 % steuerfrei.)
Bild-Urheber:
iStock.com/filmfoto