Steueränderungen 2025: Dein kompakter Überblick
E-Rechnungspflicht 2025 easy mit dem Marktführer Lexoffice
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
- Einheitliche Regelung für alle Gebäude: Anlagen bis 30 kW (peak) pro Einheit bleiben steuerfrei (früher 15 kW bei bestimmten Gebäuden).
- Maximal 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen sind steuerbefreit.
- Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
- Gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden.
Kinderbetreuungskosten
- Ab 2025 kannst du 80 % der Betreuungskosten (statt bisher zwei Drittel) als Sonderausgaben absetzen.
- Der maximale abziehbare Betrag erhöht sich von 4.000 € auf 4.800 € pro Kind.
Einkommensteuertarif
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €, der Kinderfreibetrag auf 6.672 €.
- Das Kindergeld wird auf 255 € pro Monat angehoben.
- Zusätzliche Anpassungen verhindern eine Progressionserhöhung bei mittleren Einkommen.
Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen
- Bonusleistungen von Krankenkassen bis 150 € gelten nicht als Beitragserstattung und bleiben abzugsfähig.
- Gilt ab 2025.
Steuerliche Einlagenkonten
- Neue Vorgaben zur Feststellung und Nutzung von steuerlichen Einlagenkonten.
- Für mittelbare Organschaften werden Regelungen zur Minder- oder Mehrabführung präzisiert.
- Gilt für Steuerjahre ab 2025.
Grenzüberschreitende Umwandlungen
- Vereinfachung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen: Keine gesonderte Feststellung der nicht ins Nennkapital geleisteten Einlagen erforderlich.
- Gilt ab 2025.
Anpassung der Grundbesitzkürzung
- Die Kürzung der Gewerbesteuer wird an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer gekoppelt.
- Gilt ab Erhebungszeitraum 2025.
Passive ausländische Einkünfte
- Passive Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten werden inländischen Einkünften gleichgestellt.
- Gilt in allen offenen Fällen.
Verpflichtung zur E-Rechnung
- Ab 2025 sind E-Rechnungen für den B2B-Bereich Pflicht.
- Strukturierte elektronische Formate, die automatisierte Verarbeitung ermöglichen, sind vorgeschrieben.
- Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
Reform der Kleinunternehmerregelung
- Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr.
- Regelung gilt nun auch für Unternehmer aus anderen EU-Staaten.
- E-Rechnungen müssen nicht ausgestellt, können aber empfangen werden.
- Gilt ab 2025.
Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände
- Lieferung, Erwerb und Einfuhr von Kunstgegenständen unterliegen wieder dem ermäßigten Steuersatz.
- Vermietungen bleiben ausgeschlossen.
- Gilt ab 2025.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Der Schwellenwert für vierteljährliche Voranmeldungen zur Umsatzsteuer wird auf 9.000 € erhöht.
- Gilt ab 2025.
Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
- Die Pauschale wird 2024 auf 8,4 % gesenkt und 2025 weiter auf 7,8 % reduziert.
- Gilt ab 2025.
Grunderwerbsteuer
- Definition eingeführt, wann ein Grundstück zum Gesellschaftsvermögen gehört.
- Nachbehaltensfristen werden an das MoPeG angepasst.
- Gilt ab Dezember 2024.
Erbschaftsteuer
- Der Erbfallkostenpauschbetrag steigt von 10.300 € auf 15.000 €.
- Steuerstundungen für Wohnimmobilien bis zu zehn Jahre möglich, wenn der Verkauf zur Steuerzahlung erforderlich ist.
- Befreiungsabschläge für Wohnimmobilien gelten auch für Drittstaaten mit Informationsaustausch.
- Gilt ab 2025.
Grundsteuer
- Neue Grundsteuerwerte und Hebesätze gelten ab 2025.
- Steuerpflichtige können bei Überbewertung des Grundsteuerwerts einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.
- Gilt ab 2025.
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