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Steueränderungen 2025: Dein kompakter Überblick

Du willst 2025 steuerlich optimal vorbereitet sein? Unser Steuerratgeber fasst die wichtigsten Änderungen für kleine Unternehmen kompakt zusammen – von Einkommensteuer und Umsatzsteuer bis hin zu Grundsteuer und neuen Regelungen zur E-Rechnung. Informiere dich jetzt, um keine Vorteile zu verpassen!

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Jahr 2025 aus Euro-Banknoten
Steuertipps 2025: So sparst du clever

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

  • Einheitliche Regelung für alle Gebäude: Anlagen bis 30 kW (peak) pro Einheit bleiben steuerfrei (früher 15 kW bei bestimmten Gebäuden).
  • Maximal 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen sind steuerbefreit.
  • Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
  • Gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden.

Kinderbetreuungskosten

  • Ab 2025 kannst du 80 % der Betreuungskosten (statt bisher zwei Drittel) als Sonderausgaben absetzen. 
  • Der maximale abziehbare Betrag erhöht sich von 4.000 € auf 4.800 € pro Kind.

Einkommensteuertarif

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €, der Kinderfreibetrag auf 6.672 €.
  • Das Kindergeld wird auf 255 € pro Monat angehoben.
  • Zusätzliche Anpassungen verhindern eine Progressionserhöhung bei mittleren Einkommen.

Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen

  • Bonusleistungen von Krankenkassen bis 150 € gelten nicht als Beitragserstattung und bleiben abzugsfähig.
  • Gilt ab 2025.

Steuerliche Einlagenkonten

  • Neue Vorgaben zur Feststellung und Nutzung von steuerlichen Einlagenkonten.
  • Für mittelbare Organschaften werden Regelungen zur Minder- oder Mehrabführung präzisiert.
  • Gilt für Steuerjahre ab 2025.

Grenzüberschreitende Umwandlungen

  • Vereinfachung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen: Keine gesonderte Feststellung der nicht ins Nennkapital geleisteten Einlagen erforderlich.
  • Gilt ab 2025.

Anpassung der Grundbesitzkürzung

  • Die Kürzung der Gewerbesteuer wird an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer gekoppelt.
  • Gilt ab Erhebungszeitraum 2025.

Passive ausländische Einkünfte

  • Passive Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten werden inländischen Einkünften gleichgestellt.
  • Gilt in allen offenen Fällen.

Verpflichtung zur E-Rechnung

  • Ab 2025 sind E-Rechnungen für den B2B-Bereich Pflicht.
  • Strukturierte elektronische Formate, die automatisierte Verarbeitung ermöglichen, sind vorgeschrieben.
  • Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.

Reform der Kleinunternehmerregelung

  • Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr.
  • Regelung gilt nun auch für Unternehmer aus anderen EU-Staaten.
  • E-Rechnungen müssen nicht ausgestellt, können aber empfangen werden.
  • Gilt ab 2025.

Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände

  • Lieferung, Erwerb und Einfuhr von Kunstgegenständen unterliegen wieder dem ermäßigten Steuersatz.
  • Vermietungen bleiben ausgeschlossen.
  • Gilt ab 2025.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Der Schwellenwert für vierteljährliche Voranmeldungen zur Umsatzsteuer wird auf 9.000 € erhöht.
  • Gilt ab 2025.

Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte

  • Die Pauschale wird 2024 auf 8,4 % gesenkt und 2025 weiter auf 7,8 % reduziert.
  • Gilt ab 2025.

Grunderwerbsteuer

  • Definition eingeführt, wann ein Grundstück zum Gesellschaftsvermögen gehört.
  • Nachbehaltensfristen werden an das MoPeG angepasst.
  • Gilt ab Dezember 2024.

Erbschaftsteuer

  • Der Erbfallkostenpauschbetrag steigt von 10.300 € auf 15.000 €.
  • Steuerstundungen für Wohnimmobilien bis zu zehn Jahre möglich, wenn der Verkauf zur Steuerzahlung erforderlich ist.
  • Befreiungsabschläge für Wohnimmobilien gelten auch für Drittstaaten mit Informationsaustausch.
  • Gilt ab 2025.

Grundsteuer

  • Neue Grundsteuerwerte und Hebesätze gelten ab 2025.
  • Steuerpflichtige können bei Überbewertung des Grundsteuerwerts einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.
  • Gilt ab 2025.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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