Arbeitsvertrag Minijob: Deine kostenlose Vorlage
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Arbeitsvertrag geringfügige Beschäftigung: Was muss drinstehen?
KMU, die saisonal ihr Team mit Aushilfskräften verstärken, nutzen hierfür gern das Prinzip der geringfügigen Beschäftigung oder landläufig das "Minijob-Modell". Um besonders bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen von geringen Abgaben zu profitieren, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einem rechtssicheren Arbeitsvertrag Minijob einigen.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob bezeichnet in der Regel eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Diese kann befristet oder unbefristet erfolgen. Wichtig ist, dass die regelmäßigen monatlichen Einnahmen aus dem 450 EUR-Minijobverhältnis den Maximalbetrag von 5400 EUR jährlich nicht übersteigen. Besonders zu achten ist hier seit 1. Januar 2020 auf die Anhebung des Mindestlohns für Minijobber und demzufolge ein noch schärferes Auge auf die zulässige Höchststundenzahl.
Wo liegt der Vorteil einer geringfügigen Beschäftigung?
Gewerbliche Arbeitgeber von Minijobbern zahlen maximal rund 32 Prozent Abgaben. Dein Minijobber zahlt lediglich 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag von seinem Verdienst. Wichtig zu wissen: Die Abgaben für alle Minijobber musst du monatlich per Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale melden und hier auch bezahlen.
Bei kurzfristigen Minijobs ist die Abgabenlast für KMU noch geringer, denn es fallen für den Arbeitgeber lediglich geringstellige Umlagen an. Dies meint konkret den Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit ("U1") sowie bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft ("U2") des Minijobbers, eine Umlage für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sowie ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Kurzfristige Minijobber haben überhaupt keine Abgaben.
Arbeitsvertrag Minijob: Befristet oder unbefristet?
Bei kurzfristigen Beschäftigungen als Minijobber spielt die die Dauer der Beschäftigung eine entscheidende Rolle. Maximal drei Monate (bei einer Arbeitswoche von mindestens fünf Tagen) beziehungsweise 70 Arbeitstage (bei einer Arbeitswoche unter fünf Tagen) darf ein kurzfristigen Minijob-Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahres betragen. Um ein dynamisches und flexibles Personalmanagement in der Corona-Krise zu gewährleisten, hat die Bundesregierung im Rahmen des Sozialschutz-Pakets diese Zeitgrenzen für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 auf fünf Monate bzw. 115 Arbeitstage angehoben.
Arbeitsvertrag Minijob: Welche Kündigungsfrist gilt?
Im Arbeitsvertrag Minijob musst du die gesetzliche Grundkündigungsfrist, die auch für Minijob-Verträge gilt, berücksichtigen. Diese beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie gilt sowohl für dich als Arbeitgeber als auch für den geringfügig Beschäftigten. Wird eine Probezeit vereinbart (bis maximal 6 Monate), kannst du das Arbeitsverhältnis bereits mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei kurzfristigen Minijobverträgen ist es zudem gestattet, für die ersten drei Monate der Zusammenarbeit individuell kürzere Kündigungsfristen zu vereinbaren.
Dauert das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, musst du als Arbeitgeber je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen beachten. Überblick verschafft dir diese Staffelung:
- 2 Jahre - 1 Monat: Bestand das Arbeitsverhältnis 2 Jahre, gilt 1 Monat Kündigungsfrist als rechtskonform.
- 5 Jahre - 2 Monate: Bei Arbeitsverhältnissen, die mindestens 5 Jahre währten, gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist.
- 8 Jahre - 3 Moante: Arbeitsverträge, die seit mindestens 8 Jahren bestehen, können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
- 10 Jahre - 4 Monate: Bei Arbeitsverhältnissen von 10 Jahren, erhöht sich der Kündigungsrahmen auf eine 4 Monatsfrist etc.
Gelten in deiner Branche Tarifverträge, können auch von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende jeweils längere oder kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Arbeitsvertrag Minijob Checkliste: Hab ich an alles gedacht?
Bevor du zur Vertragsgestaltung und letztlich Unterzeichnung übergehst, hilft es, die wesentlichen Grundregeln für angestellte Minijobber zu rekapitulieren
- Wann liegt ein Minijob vor?: Als Minijob gilt, wenn dein potentieller Mitarbeiter nicht mehr als 5.400 Euro jährlich an Einnahmen aus einem Minijob-Vertragsverhältnis bezieht. Kläre unbedingt ab, ob beim Gegenüber u.U. weitere gleichzeitige Minijob-Verpflichtungen anhängig sind, die allesamt grundsätzlich addiert werden bis zur genannten Entgeltgrenze.
- Was ist, wenn die jährliche Entgeltgrenze für Minijobber überschritten wurde?: Sollte es "gelegentlich" zu einem "nicht vorhersehbaren" Überschreiten der jährlichen Entgeltgrenze von 5.400 Euro kommen, dann ist damit noch keinerlei Schaden für KMU verbunden. Minijobber punkten gerade mit ihrer Flexibilität. Nutzt du dies, um z.B. kurzfristig den "nicht vorhersehbaren" krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters zu kompensieren, gilt das Minijobverhältnis auch bei Überschreiten der Entgeltgrenze fort. Als Fixpunkt für den Terminus "gelegentlich" hat der Gesetzgeber in der Corona-Krise für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten innerhalb eines Zeitjahres definiert. Darüber hinaus gilt vom 1. November 2020 bis 31. Dezember 2020 ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres als Bewertungsgrundlage für ein legitimes gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze. Gerechnet wird hier beginnend 12 Monate vor dem Ende des Entgeltabrechnungsmonats, in dem das "unvorhergesehene" die Überschreitung rechtfertigende Ereignis eingetreten ist.
- Welche Abgaben fallen für Arbeitgeber bei Vertragsabschluss mit einem Minijobber an?: 450-Euro-Minijobs sind grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Rentenversicherung. Neben dem Arbeitgeber wird auch die Aushilfe mit einem geringen Beitragsanteil in der Rentenversicherung (3,6 Prozent Stand Januar 2020) belastet, sofern er oder sie dem Arbeitgeber keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorgelegt hat.
- Welche Steuern zahlen Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen?: Das Entgelt für den Minijob kann mit einer Pauschalsteuer von 2 Prozent inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuert werden, wenn der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt. Ist dies nicht der Fall, kann der Lohn pauschal mit 20 Prozent versteuert werden. Hinzu kommen individuell Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Gewerbliche Arbeitgeber müssen die Abgaben für alle Minijobber monatlich per Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale melden und dort auch bezahlen.
- Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?: Auch für Minijobber gilt ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch. Im Fall einer Sechs-Tage-Arbeitswoche sieht das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) Erholungsurlaub an mindestens 24 Werktagen vor. Beschäftigst du dauerhaft Minijobber, haben diese bei einem vollen Beschäftigungsjahr für mindestens vier Arbeitswochen bezahlten Urlaubsanspruch.
- Gibt es Ausnahmen für bestimmte Personenkreise?: Die genannte Versicherungsfreiheit besteht nicht für alle Minijobber. Je nach persönlichem Hintergrund musst du die genauen Vorbedingungen abklären. Ausgenommen sind Minijobber, die sich im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung befinden, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendiensts oder Kurzarbeiter, die aufstocken. Gleiches gilt im Fall einer stufenweisen Wiedereingliederung oder bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen, die mithilfe einer geringfügigen Beschäftigung kompensiert werden sollen.
- Minijob und COVID-19: Für Arbeitnehmer in coronabedingter Kurzarbeit macht die Bundesregierung Aufstockung durch Minijobs zusätzlich attraktiv. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen haben die Koalitionsspitzen deshalb ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstgrenze bei Kurzarbeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
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