· Fördermittel

Qualifizierungsoffensive: Mehr Zuschüsse für Arbeitgeber

Das Qualifizierungschancengesetz bietet dir als Arbeitgeber Fördermittel für die Weiterbildung deiner Mitarbeiter. Erhalte Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt und sichere Arbeitsplätze in schwierigen Zeiten – für eine Wirtschaftswende und starke Zukunft.

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Qualifizierungschancengesetz: Fördermittel clever nutzen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (kurz: QCG) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland dabei, sich auf den Strukturwandel und die Digitalisierung vorzubereiten. Es fördert die berufliche Weiterbildung, um Arbeitslosigkeit u.a. aufgrund neuer technischer Anforderungen zu vermeiden und die Fachkräftebasis zu sichern.

Mit festen Fördersätzen und vereinfachten Antragsprozessen gibt die QSG-Förderung Arbeitgebern Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung 

Ein zentraler Bestandteil der Qualifizierungsoffensive ist das Qualifizierungsgeld, das speziell für strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe vorgesehen ist. 

Mit dem Qualifizierungschancengesetz profitierst du von hohen Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten deiner Mitarbeiter. Zusätzlich können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden, wodurch du nicht nur die Kompetenz deines Teams steigerst, sondern auch die finanzielle Belastung während der Weiterbildung reduzierst.

Diese Fördermittel zur Qualifizierung von Mitarbeitern sind besonders interessant, wenn ein erheblicher Teil deiner Belegschaft vor neuen technischen Herausforderungen steht.

Weiterbildungen, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderfähig sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
  2. Die Qualifizierung erfolgt bei einem zugelassenen Bildungsträger.

Gefördert werden Weiterbildungen, die allgemeine Kompetenzen vermitteln und über spezifische Arbeitsplatzkenntnisse hinausgehen, darunter Schulungen in digitalen Kompetenzen, Anpassungsqualifikationen durch Automatisierung und umfassende technische oder betriebswirtschaftliche Fortbildungen.

Branchenoffen geeignet sind u.a. Qualifizierungsmassnahmen in diesen Bereichen:

  1. Künstliche Intelligenz, Digitales Marketing & Social Media-Management
  2. Kundenservice & Konfliktlösung
  3. Grundlagen der Buchhaltung & Finanzplanung
  4. IT-Sicherheit & Datenschutz-Compliance
  5. Teamführung & Mitarbeitermotivation
  6. Lagerverwaltung & Beschaffungsmanagement
  7. Webdesign & Content-Management
  8. Büroeffizienz & Zeitmanagement
  9. Verkaufstechniken & Kundenbindung
  10. Projektmanagement-Grundlagen

Nicht förderfähig sind kurze, programmspezifische Schulungen.

Die QSG-Förderung (Qualifizierungschancengesetz-Förderung) der Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern je nach Betriebsgröße und Qualifikationsbedarf finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Beschäftigten.

Die Fördersätze und Zuschüsse im Überblick:

1. Förderung der Lehrgangskosten

  • Betriebe unter 10 Beschäftigten: Bis zu 100 % der Lehrgangskosten werden übernommen.
  • Betriebe mit 10 bis 249 Beschäftigten: Bis zu 50 % der Lehrgangskosten, bei besonderen Bedarfen bis zu 100 % (z. B. bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung).
  • Betriebe mit 250 bis 2.499 Beschäftigten: Bis zu 25 % der Lehrgangskosten, bei besonderen Bedarfen bis zu 50 %.
  • Großbetriebe ab 2.500 Beschäftigten: Bis zu 15 % der Lehrgangskosten, bei besonderen Bedarfen bis zu 20 %.

2. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

  • Kleinstbetriebe unter 10 Beschäftigten: Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts können bezuschusst werden.
  • Kleine und mittlere Betriebe (10 bis 249 Beschäftigte): Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts werden gefördert.
  • Mittlere Betriebe (250 bis 2.499 Beschäftigte): Bis zu 25 % des Arbeitsentgelts werden gefördert.
  • Großbetriebe ab 2.500 Beschäftigten: Bis zu 15 % des Arbeitsentgelts werden gefördert.

3. Sonderfall Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Falls eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die betriebsbezogene Weiterbildung regelt, erhöht sich die Förderung um 5 % der Lehrgangskosten sowie des Arbeitsentgelts.

4. Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung)

Falls die Weiterbildung im Rahmen des Strukturwandels notwendig ist und eine Betriebsvereinbarung über den Qualifizierungsbedarf besteht, kann das Qualifizierungsgeld beantragt werden. Das Qualifizierungsgeld deckt je nach persönlicher Situation des Beschäftigten 60 % bzw. 67 % des bisherigen Arbeitsentgelts ab.

Mehr Zuschüsse für die betriebliche Weiterbildung!

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Die wichtigsten Förderprogramme des Qualifizierungschancengesetzes im Überblick:

1. Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss

  • Betriebsgröße: Alle Unternehmensgrößen
  • Förderung der Lehrgangskosten: 100 % Übernahme
  • Arbeitsentgeltzuschuss: Bis zu 100 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
  • Entgeltersatzleistung: Keine Übernahme
  • Zulassungserfordernis: Maßnahme und Bildungsträger müssen nach § 81 (2) SGB III zugelassen sein
  • Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen: Keine Übernahme

2. Sonstige berufliche Weiterbildung (nach § 82 SGB III)

Die Förderung hängt von der Betriebsgröße ab. Zusätzlich gilt: Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags kann die Förderung um 5 % erhöht werden.

a) Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten

  • Förderung der Lehrgangskosten: 100 % Übernahme (Soll-Förderung)
  • Arbeitsentgeltzuschuss: Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
  • Entgeltersatzleistung: Keine Übernahme
  • Zulassungserfordernis: Maßnahme und Bildungsträger müssen zugelassen sein
  • Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen: Übernahme erfolgt

b) Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten

  • Förderung der Lehrgangskosten:50 % Übernahme im Normalfall
  • 100 % Übernahme für Beschäftigte ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung
  • Arbeitsentgeltzuschuss: Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts
  • Entgeltersatzleistung: Keine Übernahme
  • Zulassungserfordernis: Maßnahme und Bildungsträger müssen zugelassen sein
  • Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen: Übernahme erfolgt

c) Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten

  • Förderung der Lehrgangskosten: 25 % Übernahme
  • Arbeitsentgeltzuschuss: Bis zu 25 % des Arbeitsentgelts
  • Entgeltersatzleistung: Keine Übernahme
  • Zulassungserfordernis: Maßnahme und Bildungsträger müssen zugelassen sein
  • Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen: Übernahme erfolgt

3. Qualifizierungsgeld (nach § 82a SGB III)

  • Betriebsgröße: Alle Unternehmensgrößen
  • Förderung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss das Qualifizierungsgeld beantragen
  • Arbeitsentgeltzuschuss: Keine Übernahme
  • Entgeltersatzleistung: 60 % bzw. 67 % des Arbeitsentgelts als Qualifizierungsgeld (je nach persönlicher Situation des Beschäftigten)
  • Zulassungserfordernis: Nur der Bildungsträger muss zugelassen sein
  • Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen: Übernahme erfolgt

4. Förderung während des Transferkurzarbeitergeldes

Eine weitere Möglichkeit der QCG-Förderung besteht, wenn Beschäftigte Transferkurzarbeitergeld beziehen. In diesem Fall können Weiterbildungskosten übernommen werden, um die Anpassung an neue Anforderungen zu unterstützen. Hierbei beteiligt sich der Arbeitgeber anteilig an den Lehrgangskosten; die genaue Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße.

Die Fördermassnahmen der Qualifizierungsoffensive © Bundesagentur für Arbeit

Tabelle mit Details zu den Bedingungen der einzelnen Foerdermoeglichkeiten.

Das Qualifizierungsgeld ist ein Entgeltersatz, den du als Arbeitgeber während einer Weiterbildung beantragen kannst. Diese Unterstützung soll es ermöglichen, dass Beschäftigte trotz veränderter Qualifikationsanforderungen in deinem Betrieb weiterarbeiten können. Voraussetzung ist, dass ein signifikanter Teil deiner Belegschaft von strukturellen Veränderungen betroffen ist.

Hinweis: Um Qualifizierungsgeld zu beantragen, muss eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag vorliegen, der den Qualifizierungsbedarf bestätigt.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

  • Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf für mind. 20 % der Beschäftigten (10 % bei kleinen Unternehmen)
  • Weiterbildung über 120 Stunden bei einem zugelassenen Bildungsträger
  • Keine Kostenbeteiligung der Beschäftigten an der Weiterbildung

Das Qualifizierungschancengesetz bietet dir zwei Optionen für die Förderung:

  1. die individuelle Förderung einzelner Beschäftigter: Diese ist ideal, wenn nur ein Mitarbeiter eine spezifische Weiterbildung benötigt. Du erhältst Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und kannst eine teilweise oder vollständige Erstattung der Weiterbildungskosten beantragen.
  2. der Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter: Wenn mehrere deiner Mitarbeiter dieselbe Weiterbildung benötigen, reicht ein gemeinsamer Antrag aus. Hierbei kannst du pauschale Erstattungen für Weiterbildungskosten erhalten, und die Arbeitsentgeltzuschüsse werden ebenfalls voll oder teilweise übernommen. Der Sammelantrag spart dir Zeit und Verwaltungsaufwand.

Die Agentur für Arbeit berät Unternehmen im Einzelfall sowie prüft den individuellen oder Sammelantrag und entscheidet dann über die genaue Förderhöhe und -form. Wende dich hierfür im ersten Schritt an den Arbeitgeberservice deiner Arbeitsagentur.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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