· Fördermittel

INQA-Coaching: Mach dein Business fit für die Zukunft!

Das INQA-Coaching fördert Beratungen rund um die Themen Digitalisierung, Demografischer Wandel und Dekarbonisierung mit bis zu 80 % der Kosten. Das Förderprogramm soll kleinen Unternehmen helfen, sich zukunftsorientiert und mitarbeiterfreundlich aufzustellen.

Passgenaue Fördermittel, Zuschüsse & Mikrodarlehen

Junger Mechaniker mit futuristischer Benutzeroberflaeche in der Werkstatt.
Zukunftsteam bauen? – INQA unterstützt!

INQA: Initiative Neue Qualität der Arbeit 

Das INQA-Coaching hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, um sich erfolgreich auf Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Fachkräftesicherung und neue Arbeitsformen einzustellen.

Das Förderprogramm baut auf Erfahrungen des früheren Programms unternehmensWert:Mensch plus auf und wird vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert.

Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis Ende 2027.

80 % Zuschuss für Beratungskosten

Interessierte Unternehmen können in einer Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle die Fördervoraussetzungen und den konkreten Unterstützungsbedarf klären. Erfüllst du alles, bekommst du deinen INQA-Coaching-Scheck für eine Unternehmensberatung zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen (u.a. Digitalisierungsberatung). Bis zu 80 Prozent der hier anfallenden Kosten können übernommen werden.

Einen INQA-Coaching-Scheck als Fördergrundlage für eine anteilig finanzierte Unternehmensberatung erhältst du, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  1. Unternehmensform: Dein Unternehmen sollte rechtlich eigenständig sein, zu den freien Berufen gehören oder gemeinnützig sein.
  2. Sitz: Der Firmensitz und die Arbeitsstätten müssen in Deutschland sein, entweder im Bereich einer INQA-Beratungsstelle oder einem angrenzenden Bundesland.
  3. Beschäftigtenzahl: Du musst mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitmitarbeiter haben, dies gilt schon im letzten Geschäftsjahr vor der Beratung und während des INQA-Coachings, jedoch insgesamt weniger als 250 Mitarbeitende.
  4. Umsatz: Der Jahresumsatz darf 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigen.
  5. Gründungsjahr: Dein Unternehmen muss mindestens 2 Jahre am Markt bestehen oder bei einer Rechtsformänderung die Gründung mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Das INQA-Programm fördert beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Der INQA-Coaching-Scheck fördert in diesem Sinne anteilig die Kosten für eine professionelle Unternehmensberatung rund um die drei großen Zukunftsthemen:

  1. Digitalisierung
  2. Demografischer Wandel
  3. Dekarbonisierung

Mach den Selbstcheck: Bevor du Veränderungen anstößt, solltest du wissen, wo dein Betrieb steht. Die INQA-Checks helfen dir dabei – mit praxisnahen Checklisten und Fragebögen zu Führung, Gesundheit, Guter Mittelstand u.v.m. So erkennst du Stärken, Schwächen und Potenziale. Viele Checks gibt es auch online oder als App.

Beratungsschwerpunkte Beispiele

Bereiche, die von einem INQA-Coaching profitieren, sind u.a.:

  • Personalmanagement
  • IT-Infrastruktur & Sicherheit
  • Produktionsprozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Betriebliche Nachhaltigkeitsstrategien
  • Wissensmanagement
  • Kundenservice
  • Geschäftsmodellentwicklung (Businessplan)

Umfang und Dauer der Förderung

Das INQA-Coaching folgt in der Regel einem dreistufigen Beratungsprozess, der sich nach dem individuellen Bedarf der Betriebe richtet:

  1. Erstberatung (IBS) – Prüfung der Förderfähigkeit und Identifikation des Veränderungsbedarfs. Bei Eignung wird ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt (Laufzeit bis zu 7 Monate).
  2. Coaching im Betrieb – Max. 12 Beratungstage mit autorisierten Coaches zur Analyse, Zielsetzung und Entwicklung eines Handlungsplans unter Einbindung der Beschäftigten.
  3. Abschlussgespräch – Nach 3–6 Monaten erfolgt eine Auswertung mit der IBS, ggf. mit Verweis auf weitere Unterstützungsangebote.

Im Betrieb oder online

Die Beratung erfolgt in der Regel direkt vor Ort im Betrieb. Sofern technisch und organisatorisch möglich, kann das INQA (oder Teile davon) auch in digitaler Form erfolgen.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Maximale Förderhöhe

Die maximale Zuschusshöhe für die Förderung der IBS nach dieser Richtlinie beträgt 80 %. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc., sind nicht zuwendungsfähig.

20 % Eigenanteil

Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben und kann durch Eigen- oder Drittmittel (z. B. kommunale, Landes- oder private Mittel) als Barmittel erfolgen. Eine Kumulierung mit ESF Plus oder anderen EU-Fonds ist ausgeschlossen.

Erstattungsprinzip gilt!

Die Förderung der Beratungsleistung folgt dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, die Unternehmen gehen in Vorleistung und müssen die Kosten des Coachings zunächst komplett aus Eigenmitteln begleichen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde.

Zentrale Anlaufstellen des Programms sind die IBS. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Coachings ist ein durch die IBS im Rahmen einer INQA-Beratung ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält. 

Abwicklung & Ansprechpartner

Das BMAS steuert die Durchführung dieser Richtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung. Eine umsetzende Stelle verantwortet das Bewilligungsverfahren. Als umsetzende Stelle (Bewilligungsbehörde) wird das Bewilligungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See – DRV KBS verantwortet. 

Das gesamte ESF Plus-Zuwendungsverfahren wird elektronisch über das Projektverwaltungssystem Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) abgewickelt.

Schritt-für-Schritt Anleitung zum INQA-Coaching:

  • Schritt 1: Erstberatung in Anspruch nehmen – Nimm Kontakt zu einer regionalen INQA-Beratungsstelle auf. Kläre dort, ob du die Förderbedingungen erfüllst und welchen Unterstützungsbedarf dein Unternehmen hat.
  • Schritt 2: INQA-Coaching-Scheck erhalten – Sind alle Bedingungen erfüllt, bekommst du von der Beratungsstelle einen INQA-Coaching-Scheck.
  • Schritt 3: Autorisierten INQA-Coach finden – Wähle einen autorisierten INQA-Coach aus der INQA-Coaching-Karte aus.
  • Schritt 4: INQA-Coaching-Scheck einlösen – Löse deinen Scheck bei dem ausgewählten Coach ein, um das Coaching zu beginnen.
  • Schritt 5: Gemeinsam Lösungen entwickeln – Arbeite mit dem Coach zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen für dein Unternehmen zu entwickeln. Das Coaching kann bis zu 7 Monate andauern, je nach Bedarf deines Unternehmens.
  • Schritt 6: Abschlussgespräch führen – 3 bis 6 Monate nach Ende des Coachings führe ein Abschlussgespräch bei der INQA-Beratungsstelle. Besprecht die Ergebnisse des Coachings und wie diese dein Unternehmen verbessert haben.
  • Schritt 7: Langfristige Wirkung sicherstellen – Falls notwendig, erhältst du Informationen über weitere Fördermöglichkeiten, um die Veränderungen in deinem Unternehmen dauerhaft zu etablieren.

Mit INQA-Scheck dein Team stark machen: Kontakt

Mehr Informationen zum INQA Coaching-Scheck, eine Liste der bundesweit tätigen IN­QA-Be­ra­tungs­stel­len sowie al­le au­to­ri­sier­ten IN­QA-Coa­ches findest du hier.

Wer langfristig erfolgreich sein will, muss sich kontinuierlich an neue Herausforderungen anpassen. Zwei starke Ansätze helfen dabei:

  • Mit INQA-Coaching Bedarfe ermitteln: Finde heraus, wo dein Unternehmen steht, welche Veränderungen nötig sind und stosse erste Transformationen an.
  • Mit QCG Bedarfe ausbilden: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert gezielte Weiterbildung mit Lohnzuschüssen bis zu 100%, um dein Team fit für neue Anforderungen zu machen.

Nutze jetzt beide Instrumente, um dein Unternehmen fit für die Zukunft zu machen!

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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