KOMPASS: Zuschüsse für die Qualifizierung von Soloselbständigen
Businessplan Fördermittel und Zuschüsse
Mit KOMPASS erhalten Solo-Selbstständige Fördermittel für Qualifizierungsmaßnahmen, um sich krisenfest und zukunftsfähig aufzustellen. "KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" ist ein ESF-Plus-Pilotprogramm, welches durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union gefördert wird.
2,2 Mrd Euro für zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit
Der Bund verfügt über einen Finanzrahmen von 2,2 Milliarden Euro für die kommenden vier Jahre. Diese Mittel sind jedoch auch für die Finanzierung einer Vielzahl weiterer Förderinitiativen vorgesehen.
Die KOMPASS-Förderung läuft bis zum 30.04.2026. Eine Verlängerung wird angestrebt.
Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)
Seit dem 17. Juli 2023 können sich Interessierte an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. (First Come, First Served!)
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige, die:
- seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind,
- maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und
- ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben, d.h. ihr Einkommen überwiegend (>= 51%) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden.
Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Soloselbstständigen sind nicht förderfähig!
Gefördert werden:
Passgenaue, individuelle Qualifizierungen zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells.
Die beruflichen Qualifizierungen/ Weiterbildungen müssen eine Mindestdauer von 20 Stunden aufweisen und bei einem Bildungsanbieter stattfinden, der die Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland anbietet.
Weiterbildung durch zertifizierte Bildungsträger
Zudem muss der Träger oder die Maßnahme auf gesetzlicher Basis anerkannt sein, eine Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell bestehen oder die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots durch qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte Kursplanung und Veranstaltungsevaluation vorliegen.
Anerkannte Zertifizierungen für Bildungsträger sind u.a. AZWV, AZAV BGM, BW-GS, DVWO, EFQM, GAB, +GS-Verb WB, Hess GS HH-Prüfsiegel, ISO 19796-1, ISO 29990, ISO 9001, LQW, QES-Plus, W-Kreis, ZAW-GS oder ZPU.
Förderfähige Weiterbildung: Kriterien
Um einen Qualifizierungsscheck für eine geförderte Weiterbildung zu erhalten, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Qualifizierungsmaßnahme eignet sich / ist anwendbar zur Weiterentwicklung / Sicherung des Geschäftsmodells.
- Es handelt sich um Qualifizierungen zum (besseren) Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, z. B. im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen.
- Die Qualifizierung fördert die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit von (Solo-)Selbstständigen in sich verändernden Arbeitswelten.
TIPP: Anerkannte Förderbereiche sind ganz allgemein die Themen Digitalisierung, BWL, Marketing und Arbeitsrecht. Wir empfehlen dir, im persönlichen Gespräch mit deiner ersten Anlaufstelle zu klären, ob die von dir gewünschte Weiterbildung die KOMPASS-Kriterien erfüllt.
Wichtiger Hinweis: Qualifizierungsmaßnahmen, welche von der KOMPASS-Anlaufstelle per Qualifizierungsscheck anerkannt und durch Soloselbständige im Einzelfall absolviert werden, sollen nicht nachträglich z.B. durch die Prüfbehörde in Frage gestellt werden können.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind u.a.:
- exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführte Schulungen, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen ("Produkt-/Herstellerschulungen"),
- innerbetriebliche Qualifizierungen,
- Einzelunterricht,
- Kurse, die vollständig mittels Selbstlernmedien erfolgen,
- Führerscheinkurse,
- vorgeschriebene Weiterbildungen und Pflichtqualifizierungen,
- Weiterbildungen, die bereits ganz oder teilweise mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden,
- Weiterbildungen, die Beratung zur Konkursvermeidung oder dem Beschäftigtentransfer beinhalten,
- Weiterbildungen, die ausschließlich Zertifizierungs- und QM-Maßnahmen zum Inhalt haben,
- Weiterbildungen, die im Ausland stattfinden.
Der Zuschuss beträgt:
- maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
- maximal EUR 4.500 (netto).
Förderfähige Ausgaben beziehen sich auf die reinen Qualifizierungskosten.
Soloselbständige gehen in Vorleistung!
Die Erstattung der Qualifizierungskosten erfolgt nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der Prüfung des Nachweises der Durchführung der Qualifizierung durch die Bewilligungsbehörde.
Die Umsatzsteuer ist in jedem Fall durch die antragstellenden Solo-Selbständigen zu leisten.
Die Abwicklung übernimmt die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See" oder kurz "DRV-KBS", ein normaler Projektträger und Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF in Cottbus.
Wichtig: Solo-Selbständige müssen ausdrücklich keinen Abgleich ihrer Daten z.B. für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit befürchten. Diese Verantwortung obliegt der DRV Bund.
Der Weg zur KOMPASS-Förderung in wenigen Schritten erklärt:
- Erste Anlaufstelle suchen: Interessierte könnten sich ab dem 17. Juli 2023 an eine der bundesweit tätigen 34 KOMPASS-Anlaufstellen wenden und in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.
- Qualifizierungsscheck erhalten: Die KOMPASS-Anlaufstellen ermitteln den Bedarf an Qualifizierung, erteilen einen "Qualifizierungsscheck" als Zusage für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen und unterstützen dich in allen administrativen Belangen, insbesondere bei der Antragsstellung und Abrechnung.
- Weiterbildung absolvieren: Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Soloselbstständige sechs Monate Zeit, ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
- Erstattung erhalten: Die Erstattung der Qualifizierungskosten erfolgt nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der Prüfung des Nachweises der Durchführung der Qualifizierung durch die Bewilligungsbehörde. Die Anlaufstellen unterstützen dich bei allen administrativen Vorgängen (u. a. Antragstellung, Abrechnung).
KOMPASS Anlaufstellen finden
Die offizielle BMAS-Liste der Beratungsstellen enthält alle bestätigten KOMPASS-Anlaufstellen.
Eine ständig aktualisierte Liste der KOMPASS-Anlaufstellen, die der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) online bereitstellt, ergänzt zudem persönliche Ansprechpartner für die schnellere Kontaktaufnahme.
Oft mangelt es Solo-Selbständigen nicht nur an Zeit und Hilfe, sondern auch an essentiellem Wissen, um den eigenen Businessplan resilient und konkurrenzfähig zu gestalten. Das Förderprogramm KOMPASS setzt genau an dieser Stelle an. In einer Welt voller Unsicherheiten und der ständigen Bedrohung durch Inflation, Schulden oder Insolvenz, will KOMPASS dafür sorgen, dass wichtige Themen, wie z.B. die Digitalisierung, nicht in den Hintergrund treten.
FAQ Kompass Förderprogramm
Bereits vor dem nächsten persönlichen Treffen mit den Anlaufstellen am 26.10. 2023 wollen die Programmverantwortlichen aus den Ministerien erneut mit Verbandsvertretern, Unternehmerinnen und Unternehmern in einem Online-Chat zusammenkommen, um offene Fragen zum Förderprogramm zu klären.
Eine FAQ-Seite des BMAS soll anschließend die wichtigsten Antworten zu KOMPASS bereitstellen. Hierüber informieren wir dich zu gegebener Zeit erneut.
Erklärfilm zum ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS
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