Kurzarbeit 2025: Verlängerte Bezugsdauer nutzen
Passgenaue Fördermittel & Zuschüsse
Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für konjunkturelles Kurzarbeitergeld bis Ende 2025 auf 24 Monate verlängert. Damit wird die übliche Dauer von 12 Monaten verdoppelt. Nach Ablauf dieser Sonderregelung gilt wieder die reguläre Höchstbezugsdauer.
Warum diese Änderung?
Die Verlängerung reagiert auf wirtschaftliche Unsicherheiten und die steigende Zahl an Kurzarbeitenden in besonders betroffenen Branchen (u.a. Bau; energieintensive Produktion; Industrie und Handwerk). Unternehmen vermeiden Entlassungen, Beschäftigte sichern Jobs und Einkommen. Zuletzt war ein erleichterter Zugang zur Kurzarbeit vor allem in der Corona-Krise ein wichtiges Instrument zur Arbeitsplatzsicherung.
Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse: Der Arbeitsausfall muss z. B. durch Auftragsmangel oder behördliche Anordnungen bedingt sein.
- Unvermeidbarer Arbeitsausfall: Der Betrieb muss alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um den Arbeitsausfall zu reduzieren (z. B. Überstundenabbau).
- Erheblicher Arbeitsausfall: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss einen Entgeltausfall von mehr als 10 % im jeweiligen Kalendermonat haben.
- Keine Kündigung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer setzt nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fort und es erfolgt keine Kündigung.
- Anzeige bei der Agentur für Arbeit: Der Arbeitsausfall muss rechtzeitig gemeldet werden, um Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben.
Für Betriebe, die seit Januar 2024 von Kurzarbeit betroffen sind, gilt:
- Seit Januar 2024 betroffene Betriebe können Kurzarbeit bis 31.12.2025 nutzen.
- Betriebe mit Kurzarbeit seit Herbst/Winter 2023 können sie nach max. zwei Monaten Unterbrechung fortsetzen.
- Eine Verlängerungsanzeige ist nötig, mit detailliertem Nachweis des unvermeidbaren Arbeitsausfalls.
- Angaben zu Zeitraum und Zahl der Beschäftigten sind erforderlich.
Das Kurzarbeitergeld wird abhängig vom Nettoentgeltausfall berechnet:
- 60 % des Nettoentgelts bei kinderlosen Beschäftigten.
- 67 % des Nettoentgelts, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die Dauer beträgt bis zu 24 Monate, sofern die Sonderregelung bis Ende 2025 genutzt wird. Danach gelten wieder die üblichen 12 Monate.
Das Beantragen von Kurzarbeitergeld erfolgt in zwei Schritten:
- Anzeige des Arbeitsausfalls: Diese muss schriftlich oder elektronisch bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
- Antrag auf Erstattung: Der Arbeitgeber stellt den Antrag und erhält das vorgestreckte Kurzarbeitergeld zurück. Die Frist hierfür beträgt drei Monate.
Wichtig: Ohne rechtzeitige Anzeige kann das Kurzarbeitergeld nicht rückwirkend gewährt werden.
Die Sonderregeln für Kurzarbeit im Jahr 2025 können ideal für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, Zuschüsse zu Lehrgangskosten zu beantragen, wenn die Weiterbildung gewisse Kriterien erfüllt (z. B. eine Dauer von mehr als 120 Stunden).
Vorteile für KMU:
- Kleinbetriebe (<10 Mitarbeiter) erhalten bis zu 100 % der Kosten erstattet.
- Größere Unternehmen profitieren von Zuschüssen zwischen 15 % und 50 %, je nach Mitarbeiteranzahl.
- Zusätzlich werden 50 % der Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte in Kurzarbeit erstattet, wenn diese an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz: Ein Blick auf die Chancen
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet darüber hinaus allen Beschäftigten und Unternehmen neue Chancen, sich fit für die Zukunft zu machen – besonders jenen, deren Tätigkeiten vom Struktur- oder Technologiewandel betroffen sind. Es ermöglicht gezielten Zugang zu Weiterbildungen und bietet zahlreiche Vorteile:
- Zuschüsse zu Weiterbildungskosten: Beschäftigte können Qualifizierungen in Bereichen wie IT, Digitalisierung oder grundlegenden Kompetenzen absolvieren – finanziell unterstützt durch den Staat.
- Erweiterte Förderung für Arbeitgeber: Zuschüsse zu Lohnkosten während der Weiterbildung entlasten Unternehmen und fördern Investitionen in die Zukunft ihrer Belegschaft, auch über die Kurzarbeit hinaus.
- Neue Anreize mit dem Qualifizierungsgeld: Seit April 2024 sind geförderte Weiterbildungen unabhängig von Engpassberufen oder spezifischen Strukturwandelbedingungen möglich.
Kurzarbeit ist ein bewährtes Instrument, das in Krisenzeiten Arbeitsplätze sichert und Unternehmen Stabilität bietet. Durch die verlängerte Bezugsdauer und die Förderung von Weiterbildungen schafft es Perspektiven für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.
Für mehr Infos oder Hilfe: Kontaktiere den Arbeitgeber-Service deiner Agentur für Arbeit oder besuche die Webseite des BMAS für Antworten auf häufige Fragen.
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