Einspruch Steuerbescheid: So machst du es richtig
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Was sind Gründe für Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Die Steuererklärung zur Einkommensteuer oder die festgesetzte Umsatzsteuer sorgen regelmäßig für Unstimmigkeiten zwischen Unternehmen und den Finanzbehörden. Das Einspruchsverfahren ist dein Instrument, um Gründe gegen den Steuerbescheid im Sinne einer Korrektur vorzubringen.
Zu den häufigsten Gründen, die einen Einspruch gegen den Steuerbescheid rechtfertigen, zählen:
- Fehlerhafte Berechnung: Überprüfe sorgfältig, ob alle Einnahmen, Ausgaben, Abzüge und Steuerermäßigungen korrekt berücksichtigt wurden. Falls du feststellst, dass bestimmte Positionen fehlerhaft berechnet wurden, ist dies ein Grund für einen Einspruch.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben: Wenn du der Meinung bist, dass du alle erforderlichen Informationen und Nachweise in deiner Steuererklärung angegeben hast, das Finanzamt jedoch diese nicht berücksichtigt hat, solltest du Einspruch einlegen.
- Nichtberücksichtigung von Werbungskosten: Werbungskosten wie beispielsweise beruflich bedingte Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder Arbeitsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn das Finanzamt diese Ausgaben nicht berücksichtigt hat, kannst du Einspruch einlegen.
- Rechtliche Interpretation: Es kann vorkommen, dass du eine abweichende rechtliche Meinung zu bestimmten steuerlichen Sachverhalten hast. In diesem Fall kannst du Einspruch einlegen und deine Auslegung der Gesetze und Bestimmungen darlegen.
- Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheids: Falls du allgemeine Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheids hast, kannst du Einspruch einlegen und eine Überprüfung der steuerlichen Sachverhalte durch das Finanzamt beantragen.
Erfolgsquote Einspruch Steuerbescheid: 2021 konnte in 66 Prozent der Einspruchsfälle „Abhilfe“ erzielt werden.
Einspruch Steuerbescheid: die Gefahr der „Verböserung“
Beim Einspruch gegen den Steuerbescheid ist es wichtig zu beachten, dass das Finanzamt den gesamten Bescheid überprüfen muss. Es besteht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid im Zuge dessen auch zu deinem Nachteil geändert wird (sogenannte „Verböserung“). Allerdings ist das Finanzamt verpflichtet, dich über die Möglichkeit einer solchen Verschlechterung zu informieren, die Gründe dafür anzugeben und dir die Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.
Merke: Du hast die Möglichkeit, deinen Einspruch zurückzuziehen, solange das Finanzamt noch keine Entscheidung dazu bekannt gegeben hat. Mit Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch entfällt diese Option.
Steuererklärung: Einspruch nach Frist
Erfolgsentscheidend für das Einspruchsverfahren ist das Einhalten der Fristen sowie der vorgeschriebenen Form des Antrags zum Einspruch gegen den Elster Steuerbescheid.
Ein Monat ab Datum der Bekanntgabe
Du hast einen Monat Zeit, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Bescheid zugestellt wurde (Datum der Bekanntgabe).
Einspruch Steuerbescheid Fristberechnung:
- Datum des Steuerbescheids plus drei Tage: = Datum der Bekanntgabe
- Datum der Bekanntgabe plus Einspruchsfrist von einem Monat: = Tag, an dem dein Einspruch beim Finanzamt eingehen muss
Form und Inhalt des Einspruchs
Der Einspruch sollte schriftlich eingereicht werden und die Gründe für die Beanstandung klar und präzise darlegen. Du kannst auch elektronisch über das Elster-Portal oder per Fax Einspruch einlegen.
Steuerbescheid: Wann Einspruch und wann Änderung?
Eine schlichte Änderung des Steuerbescheids sollte nur für offenkundige Fehler oder Unstimmigkeiten beantragt werden, bei denen keine inhaltliche Überprüfung erforderlich ist. Bei komplexeren Sachverhalten oder rechtlichen Fragen ist es ratsam, Einspruch einzulegen und eine formelle Prüfung durch das Finanzamt zu verlangen.
Wichtig: Der Einspruch gegen den Finanzamt Steuerbescheid ist immer schriftlich abzufassen, einen Antrag auf schlichte Änderung kannst du auch mündlich, insbesondere telefonisch, stellen.
Einspruch Finanzamt: Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das Finanzamt hat nach Eingang deines Einspruchs Zeit, diesen zu prüfen und darauf zu reagieren. Als angemessene Wartezeit gelten 6 Monate. Das Finanzamt kann in dieser Zeit weitere Informationen oder Unterlagen anfordern. Es ist wichtig, dass du auf Anfragen zeitnah reagierst und alle erforderlichen Dokumente bereitstellst.
Drei bis sechs Monate Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität eines Steuerfalls sowie der Auslastung des Finanzamts. In der Regel erhältst du innerhalb von drei bis sechs Monaten eine Rückmeldung zu deinem Einspruch.
Rechtsfolgen-Tipp: Entscheidet das Finanzamt nicht innerhalb der genannten Frist, hast du die Möglichkeit, eine Klage wegen Untätigkeit einzureichen.
Steuererklärung Einspruch: Kosten und Gebühren
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an. In komplexen Fällen kann die Beauftragung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts sinnvoll sein und entsprechende Anwaltskosten verursachen.
Einspruchsverfahren: Fünf Praktische Tipps
1. Achte auf eine sorgfältige Begründung
Dein Einspruch sollte gut begründet sein und auf konkrete Fehler oder Unklarheiten im Steuerbescheid hinweisen und diese belegen.
2. Sei transparent
Sichere alle Belege und Nachweise, die deine Argumente unterstützen. Diese können später als Nachweis dienen, falls weitere Informationen angefordert werden.
3. Hol dir Unterstützung
Bei komplexen Steuerfragen oder einem hohen Streitwert kann die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt sinnvoll sein.
4. Versäume keine Fristen
Achte darauf, dass du den Einspruch innerhalb der Frist von einem Monat einreichst, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
5. Beachte mögliche Aussetzungszinsen
Berücksichtige die Auswirkungen von Aussetzungszinsen, wenn du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegst und gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellst. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können zusätzliche Steuern festgesetzt werden, für die Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zu zahlen sind.
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