Gründerkredit: Bis zu 125.000 EUR sichern
Du suchst Fördermittel und Zuschüsse?
- Den ERP-Gründerkredit erhältst du ab einem effektiven jahreszins von 3,90 % p.a.
- Gründer/-innen und Jungunternehmen im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung sind die Kernzielgruppe.
- Du benötigst kein Eigenkapital!
- Die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos und garantiert so einen leichteren Kreditzugang.
- Für grössere Vorhaben eignet sich das Kreditprogramm ERP Gründerkredit Universell der KfW.
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert die KfW folgende Personenkreise:
- Existenzgründungen, auch Freiberufler/-innen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb
- Unternehmensnachfolger/-innen
- junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende; Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR)
Dein Vorhaben bzw. dein zugrundeligender Businessplan muss zudem einen nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Nicht gefördert werden:
- mittlere und große Unternehmen
- Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Für Bestandsunternehmen steht der ERP-Förderkredit KMU stellvertretend als Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind
Im Mittelpunkt des ERP-Gründerkredit – StartGeld stehen folgende, kleinvolumige Gründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von maximal 125.000 Euro:
- Existenzgründungen und Übernahmen von Unternehmen bzw. Beteiligungen
- Tätigkeiten im Nebenerwerb, die mittelfristig im Haupterwerb weitergeführt werden sollen
- Vorhaben zur Festigung des Unternehmens
Darunter fällt auch die Finanzierung gewerblicher Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel. Bei der Finanzierung von Investitionen werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lizenzen und Patente sowie Software
Geht es um die Förderung von Betriebsmittelaufwendungen, sind durch den ERP-Gründerkredit – StartGeld folgende Maßnahmen abgedeckt:
- liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme sowie Beratungskosten
Außerdem wird der Kauf eines Unternehmens oder der Kauf von Unternehmensanteilen durch den Gründerkredit StartGeld gefördert.
Die Förderung kommt dagegen nicht in Frage für:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (werden gefördert mit den Produkten für erneuerbare Energien)
- Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Das Förderdarlehen ERP-Gründerkredit – StartGeld erhältst du unter Maßgabe der folgenden Konditionen:
- Kredithöhe bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
- niedrige, aktuelle Zinswerte gemäß der Konditionenübersicht der KfW
- die Beantragung ist auch ein weiteres Mal möglich, bis zu dem Höchstbetrag von 125.000 Euro
- 100% des Kreditbetrags werden ausgezahlt
- Bei Gründungen im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen. (Insofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden.)
- Die Finanzierung ist auch für Selbständige im Nebenerwerb möglich, insofern mittelfristig das Gründungsvorhaben im Haupterwerb weitergeführt werden soll.
- Sicherheiten vereinbarst du individuell mit deiner Hausbank.
- während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen fällig – danach gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag; die Rückzahlung des Förderdarlehens kann ganz oder teilweise außerplanmäßig erfolgen – jeweils gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Den Antrag zum ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW stellst du bei deiner zuständigen Hausbank. Bis zu einer Bewilligung durchläufst du mehrere Schritte im Antragsverfahren:
- Zuerst musst du mit deinem Anliegen auf den für dich zuständigen Ansprechpartner deiner Hausbank zugehen. Dieser schaut, ob du die generellen Anforderungen für die Förderung erfüllst und prüft, ob der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW das passende Fördermittel für dein Vorhaben ist.
- Erfüllst du die Voraussetzungen und deine Hausbank möchte dich bei deinem Vorhaben begleiten, wird als nächstes der Kreditantrag offiziell bei deiner Hausbank beantragt und von dieser bei der KfW eingereicht.
- Im nächsten Schritt wird erneut geprüft, dieses Mal von der KfW, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Über die Entscheidung der KfW wirst du von deiner Hausbank informiert.
- Kommt es zu einer Bewilligung, schließt du den Kreditvertrag mit deiner Hausbank ab. Diese ist dann auch Ansprechpartner für alle zukünftigen Fragen.
TIPP: Mit dem KfW-Förderassistenten kannst du deinen Antrag schon jetzt vorbereiten – so trittst du im folgenden Bankgespräch souverän in die Verhandlung mit deiner Hausbank. ➔ Jetzt KfW-Förderassistent starten
Mit den ERP-Gründerkrediten "StartGeld" und "Universell" bietet die KfW zwei ähnliche Kreditprogramme an. Beide Förderkredite eignen sich für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Der Unterschied liegt im Finanzierungsumfang der eingereichten Vorhaben.
- ERP Gründerkredit StartGeld: fördert Vorhaben bis 125.000 Euro
- ERP Gründerkredit Universell: fördert Vorhaben bis 25 Millionen Euro ohne Besicherung
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