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Steuervorteile 2024: Diese Änderungen solltest du kennen!

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Neuerungen für Selbständige und Kleinunternehmen. Von vereinfachter Pauschalbesteuerung über Mobilitätsbudgets bis hin zu umstrittenen Änderungen bei der Umsatzsteuer – wir beleuchten die Chancen und Herausforderungen, die auf dich zukommen.

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Bauarbeiter mit Helm bei Einbau von Fenstern auf Baustelle.
Jahressteuergesetz 2024: Wohngemeinnützigkeit vs. Vorsteuerabzug.

Was ist das Jahressteuergesetz?

Das Jahressteuergesetz 2024 beinhaltet umfassende Regelungen zu verschiedenen Steuerarten wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und vielen weiteren, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Selbständige und Kleinunternehmen mit sich bringen.

Die wichtigsten Punkte und deren konkrete Auswirkungen für Unternehmen findest du hier:

1. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets

Unternehmen können ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen (z.B. ÖPNV, Fahrrad-Leasing) in Höhe von bis zu 2.400 Euro jährlich pauschal mit 25% Lohnsteuer versteuern, sofern dieses Budget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Praktische Auswirkungen: 

  • Vereinfachung: Die Pauschalbesteuerung reduziert den bürokratischen Aufwand, da die genaue Abrechnung und Dokumentation einzelner Fahrten entfällt.
  • Attraktivität für Mitarbeiter: Ein steuerlich begünstigtes Mobilitätsbudget kann ein attraktives Zusatzangebot für deine Mitarbeiter darstellen und zur Mitarbeiterbindung beitragen. Gleichzeitig dient es der Förderung einer umweltfreundlicheren Mobilität durch Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrräder.

2. Erweiterung der Konzernklausel bei Vermögensbeteiligungen

Die aufgeschobene Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteiligungen wird auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert.

Praktische Auswirkungen:

  • Flexibilität: Erleichterung bei der Übertragung von Unternehmensanteilen innerhalb eines Konzerns, was besonders für wachsende Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften relevant ist.
  • Steueroptimierung: Potenzial zur Optimierung der Steuerbelastung durch Nutzung der aufgeschobenen Besteuerung.

3. Wohngemeinnützigkeit und vergünstigte Vermietung

Die bereits bestehende Möglichkeit der gemeinnützigen Überlassung von vergünstigtem Wohnraum wird gesetzlich kodifiziert und verbessert, insbesondere durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Bedürftigkeit. Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss die angebotene Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen.

Praktische Auswirkungen:

  • Attraktiver Wohnungsmarkt: Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes, insbesondere in Ballungsräumen.
  • Soziale Verantwortung: Möglichkeit, durch vergünstigte Vermietung sozial benachteiligte Personen zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.

4. Änderungen bei der Biersteuer

Abschaffung der Brauanzeige und Erhöhung der steuerbefreiten Menge von 2 hl auf 5 hl Bier.

Praktische Auswirkungen:

  • Vereinfachung: Reduzierung des bürokratischen Aufwands für kleine Brauereien und Hobbybrauer.
  • Kostenersparnis: Einsparung von Steuerkosten für kleine Produktionsmengen, was insbesondere für nebenberufliche Brauereien attraktiv ist.

5. Umsatzsteuerliche Neuregelungen

Anpassungen bei der Kleinunternehmergrenze und beim Vorsteuerabzug für Ist-versteuernde Unternehmen.

Kleinunternehmerregelung 2025

Ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG neu gestaltet: Sie gilt dann auch für Unternehmen im gesamten EU-Gebiet. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird von 22.000 Euro auf 25.000 Euro Vorjahresumsatz erhöht. Der Schwellenwert für das laufende Jahr steigt von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Bei Überschreitung wird sofort Umsatzsteuer fällig.

Vorsteuerabzug für Ist-versteuernde Unternehmen

Ab 2026 wird der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern erst bei Zahlung der Rechnung möglich. Hintergrund ist das EuGH-Urteil (C-9/20), das den Vorsteuerabzug an die Umsatzsteuerentstehung koppelt, die bei Ist-Versteuerern erst bei Zahlung eintritt. Zudem müssen Ist-Versteuerer dies in ihren Rechnungen dokumentieren. Bei Sollversteuerern bleibt der Vorsteuerabzug wie bisher.

Position des Handwerks zum Jahressteuergesetz 2024

Das Handwerk kritisiert das Jahressteuergesetz 2024 scharf. Jörg Dittrich, Präsident des ZDH, bemängelt fehlende Investitionsanreize und Entlastungen, um das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit wird zwar positiv gesehen, doch zur Bewältigung der Baukrise seien weitere Maßnahmen notwendig, wie das 14-Punkte-Paket für den Wohnungsbau.

Kritik an Umsatzsteuerregelungen

Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze schafft laut Dittrich unfairen Wettbewerb und gefährdet Arbeitsplätze. Zudem erschwere die Änderung beim Vorsteuerabzug die Ist-Versteuerung, was die Liquidität vieler Handwerksbetriebe bedrohe.

Kunden können die Vorsteuer erst bei Rechnungszahlung abziehen, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht und Betriebe zur Soll-Versteuerung drängen könnte.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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