Sichere dir jetzt Fördermittel des BMWi für deinen Messeauftritt
Generell gilt, ein geförderter Messeauftritt innerhalb der vom BMWi unterstützten Programme fördert dein Unternehmen durch
- mehr Reichweite
- mehr Aufträge
- mehr Export
- mehr Umsatz
Je nach Zielgruppe profitieren geförderte Unternehmen entweder
- im Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) als auch
- im „Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“
Die Vorteile für KMU im Überblick:
Auslandsmesseprogramm des Bundes
- schwer zugängliche Märkte werden durch eine Teilnahme leichter erreichbar
- Mittelständische Unternehmen profitieren ganz besonders
- Exportquote von Auslands-Ausstellern ist besonders hoch
- Umsatzeffekte sichern Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Deutschland
- die Dachmarke „Made in Germany“ ist weltweiter Messemagnet
„Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“
- Vermarktung und Vertrieb innovativer Produkte “Made in Germany” werden initial gepushed
Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP)
- ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, sich unter dem Dach „Made in Germany“ auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren
- die Unternehmen nehmen an Gemeinschaftsständen, Sonderschauen, Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft oder anderen Präsentationsformen zu günstigen Kosten und reduziertem Organisationsaufwand teil
- das Förderprogramm steht allen Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche offen
„Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“
- unterstützt die Teilnahme von jungen (nicht älter als 10 Jahre) innovativen Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen
- mehrere Start-ups teilen sich einen Messestand, der alle Anforderungen an einen professionellen Messeauftritt erfüllt
- förderfähig im „Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ sind rechtlich selbständige junge innovative Unternehmen, die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- der jeweils gültigen EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) entsprechen,
- jünger als zehn Jahre alt sind und
- die außerdem Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP)
Der Kern des Auslandsmesseprogramms ist die Beteiligung an “German Pavilions” - Gemeinschaftsstände der Bundesrepublik Deutschland auf der jeweiligen Auslandsmesse. Die häufigste Form eines German Pavillons ist die „Firmengemeinschaftsbeteiligung“. Dort präsentieren sich mehrere Unternehmen unter der Dachmarke "Made in Germany". Die ausstellenden Unternehmen können gegen Kostenbeteiligung (durchschnittlich 50% der Kosten für Standmiete und Standbau) u.a. folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort
- Schlüsselfertiger Stand (Standfläche, Standbau, Grundmöblierung)
- Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand
- Rahmengestaltung unter der Dachmarke "Made in Germany"
- Einheitliche Standbeschriftung
Während der Messe profitieren KMU am Gemeinschaftsstand vom
- Corporate Design der Beteiligung unter der Dachmarke „Made in Germany“
- einem Informationssstand mit Host/Hostess und Besprechungsmöglichkeiten für Aussteller und ihre Besucher
- schnellem Internetanschluss am Infomationsstand
- ggf. Pressekonferenz, Empfang in der diplomatischen Auslandsvertretung der Bundesrepublik
*Einzelbeteiligungen an Auslandsmessen werden durch das Auslandsmesseprogramm nicht unterstützt.
Eine Übersicht der geförderten Messen im aktuellen Veranstaltungsjahr hat der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft online bereitgestellt. Eine Übersicht der geförderten Messen für 2020 finden Sie hier.
„Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“
Gefördert werden können in diesem Programm die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für im Rahmen der Messeteilnahme aufgewendete Kosten für Standmiete und Standbau:
- bei den ersten zwei Messebeteiligungen im Rahmen des Förderprogramms werden 60% der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40%.
- ab der dritten Messebeteiligung werden 50% der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 50%
- prinzipiell sind Beteiligungen bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 EUR pro Aussteller und Messe förderfähig
Weitere Kosten für zusätzliche – beim Messeveranstalter georderte – Leistungen sind nicht förderfähig.
Förderfähige Messen für junge innovative Unternehmen im Jahr 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie online zusammengefasst
Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP)
Finde zunächst die für dein Unternehmen relevante Messe in der AUMA-Messedatenbank. Messen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) gefördert werden, sind mit dem Kennzeichen "AMP" versehen.
Der AUMA empfiehlt in seinem Leitfaden für Auslandsmessen 12-6 Monate vor tatsächlichem Messebeginn mit der Antragsphase zu beginnen.
In 4 Schritten sicherst du dir deinen Platz im German Pavillon:
- Prüfe vorab, ob du die (oben genannten) Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auslandsmesseprogramm erfüllst.
- Informiere dich beim AUMA über die im aktuellen Auslandsmesseprogramm förderfähigen internationalen Messen. Die Messen mit German Pavillon sind in der AUMA-Messedatenbank mit dem Kennzeichen "AMP" versehen
- Nimm Kontakt auf zur Durchführungsgesellschaft, die für die von dir ausgewählte Messe zuständig ist. Die Mitarbeiter beraten dich individuell und sind für deine Anmeldung im Auslandsmesseprogramm der erste Ansprechpartner. Die Kontakte zur jeweiligen Durchführungsgesellschaft findest du ebenfalls in den Informationen zur jeweils für dich in Frage kommenden Auslandsmesse in der AUMA-Datenbank.
- Berechne deine Kosten für den Messeauftritt, die du via AUMA-Checkliste im Vorfeld kalkulieren können. Die genaue individuelle Berechnung und spätere Abrechnung der Gesamtkosten erfolgt über die Durchführungsgesellschaft des jeweiligen Gemeinschaftsstandes.
„Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“
- Aussteller, die ihre innovativen Produkte auf internationalen Leitmessen in Deutschland an einem Gemeinschaftsstand vorstellen wollen, melden sich hierfür bis spätestens acht Wochen vor Messebeginn direkt beim Messeveranstalter zur Teilnahme an.
- Anschließend stellst du den Bewilligungsantrag zur Kostenübernnahme beim BAFA.
- Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit. Im Fall eines positiven Bescheide teilt das BAFA dir und dem Messeveranstalter das Ergebnis per E-Mail mit.
- Sobald dir die Standrechnung vom Veranstalter vorliegt, leitest du eine Kopie der Rechnung via Post oder per E-Mail an das BAFA (*bitte nicht per Fax senden!). Anschließend erhältst du postalisch deinen Zuwendungsbescheid. Ab Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dauert es in der Regel ca. zehn Tage, bis der Betrag – über die Bundeskasse – auf deinem Konto eingeht.
AUMA
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstraße 9,
10179 Berlin
Ansprechpartner:
Natalja Winges
Referentin Globale Märkte
+49 30 24000-124
n.winges@auma.de
Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 414 – Außenwirtschaft, Messen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Administrativer Bereich
Telefon: 06196 908-2409
Grundsatzfragen
Telefon: 06196 908-2668
Fax: 06196 908-1500
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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