Messeförderprogramm für KMU geht 2021 in neue Runde
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Hannover Messe, LogiMAT, Energy Storage Europe als förderfähige Messen im Programm
Die Auswirkungen der aktuellen Covid-19-Ausbreitung betreffen auch Messeveranstalter und Aussteller. Zahlreiche internationale Leitmessen, die aktuell und in den kommenden Monaten in Deutschland stattfinden sollten, wurden bereits abgesagt oder verschoben.
Unternehmer, die 2020 als Aussteller oder Fachbesucher eine Teilnahme an Hannover Messe, LogiMAT oder Energy Storage Europe geplant hatten, müssen nun definitiv auf einen späteren Zeitpunkt im laufenden bzw. auf das kommende Jahr umdisponieren. Dann allerdings kannst du dir deine Kosten für Standmiete und Standbau bis zu 60 Prozent erstatten lassen, denn sowohl die größte weltweite Industriemesse, als auch die Internationale Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und die Internationale Fachmesse für Energie-Systeme sind unisono unter den insgesamt 57 internationalen Leitmessen des BMWi Messeförderprogramms enthalten.
Die Hannover Messe, die in diesem Jahr ursprünglich vom 20. bis 24. April stattfinden sollte, hat der Veranstalter in gemeinsamer Entscheidung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden sowie den Partnerverbänden VDMA und ZVEI aktuell auf den Zeitraum vom 13. bis 17. Juli 2020 verschoben. Im nächsten Jahr soll die Messe dann wie gewohnt im April und zwar ab 21.4. 2021 stattfinden.
Die LogiMAT, die für 2020 ersatzlos gestrichen wurde, findet im kommenden Jahr vom 09. - 11. März 2021 in Stuttgart statt. Aussteller und Interessenten für eine Teilnahme an der Internationalen Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement müssen in diesem Jahr gänzlich verzichten und können im nächsten Jahr ihre Standkosten anteilig fördern lassen.
Die Energy Storage Europe, die für die laufende Kalenderwoche vom 10. - 12. März in Düsseldorf geplant war, wurde zunächst ohne Nennung eines Ersatztermins verschoben. Im kommenden Jahr fördert das BMWi deine Teilnahme auch an dieser Fachmesse. Dann wird die ENERGY STORAGE EUROPE und das steht zumindest kalendarisch schon fest erneut Mitte März vom 10. - 12.03 2021 stattfinden.
Messeförderprogramm für innovative KMU: Alle Fakten für deine Bewerbung
Mit dem Messeförderprogramm will das BMWi die Vermarktung von innovativen Produkten und Dienstleistungen durch Messeteilnahmen unterstützen. Darüber hinaus sollen die Exportaktivitäten der geförderten Unternehmen verstärkt werden. Ausrichter des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier will den begonnenen Förderkurs ab 2021 weiter fortsetzen, denn: „Innovativ zu sein allein, reicht nicht. Innovationen müssen sich auch am Markt durchsetzen. Um gegen die starke Konkurrenz zu bestehen, müssen sich Unternehmen schnell auch internationale Märkte erschließen." Die internationalen Leitmessen in Deutschland sind laut Altmaier hierfür eine hervorragende Plattform. Durch das Messeförderprogramm könnten junge innovative Unternehmen ihre Teilnahme absichern, wichtige Geschäftskontakte knüpfen sowie neue Exportmärkte erschließen.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Wenn du zudem weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigst und einen Jahresumsatz von maximal 10 Mio. EUR verzeichnet, bist du mit deinem Unternehmen förderfähig.
Was wird gefördert?
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind jeweils die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen. Ab der dritten Beteiligung sinkt dieser Anteil auf dann noch 50 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben werden bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 EUR pro Aussteller und Messe anerkannt.
Wie kann ich mich bewerben?
Wenn du mit deiner innovativen Geschäftsidee/Produkt oder Dienstleistung an einem Gemeinschaftsstand der Messe deiner Wahl teilnehmen willst, musst du dich bis spätestens acht Wochen vor Messebeginn direkt beim Messeveranstalter zur Teilnahme anmelden. Anschließend stellst du den Bewilligungsantrag zur Kostenübernnahme beim BAFA. Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit. Im Fall eines positiven Bescheide teilt das BAFA dir und dem Messeveranstalter das Ergebnis per E-Mail mit. Sobald dir dann die Standrechnung vom Veranstalter vorliegt, leitest du eine Kopie der Rechnung via Post oder per E-Mail an das BAFA (*bitte nicht per Fax senden!). Anschließend erhältst du postalisch deinen Zuwendungsbescheid. Erst dann kann die offizielle Zulassung durch den Messeveranstalter erfolgen. Ab Eingang des elektronisch einzureichenden Verwendungsnachweises beim BAFA dauert es in der Regel ca. zehn Tage, bis der Betrag – über die Bundeskasse – auf deinem Konto eingeht.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Sämtliche operativen Fragen klärst du mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle Formulare für deinen Antrag und eine Übersicht sämtlicher im Förderprogramm enthaltenen Messeveranstaltungen hat das BMWi auf seiner Homepage zum Download bereitgestellt.
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