Abschreibungsarten
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Die Wertminderung von Vermögensgegenständen ist ein wichtiger Bestandteil in der Gewinn- und Verlustrechnung. Mittels verschiedener Abschreibungsarten wird der Werteverlust der jeweiligen Wirtschaftsgüter jährlich erfasst und schließlich als Aufwand verbucht. Die Abschreibungsarten werden auch Abschreibungsmethoden genannt und sind ein Verfahren, um die Abschreibung zu berechnen und zu verteilen. Abschreibungsarten sollten daher dem Unternehmer grundsätzlich bekannt sein, wenn eine Existenzgründung geplant ist. Der Abschreibungsbetrag entspricht der Wertminderung durch die Nutzung der Wirtschaftsgüter.
Eine Wertminderung wird mittels bestimmter Abschreibungsarten bestimmt. Im Rechnungswesen wird dabei zwischen mehreren Abschreibungsarten unterscheiden, wobei sich die Einteilung der verschiedenen Arten nach den Zwecken ihrer Verwendung richtet. Die kostenrechnerischen werden als kalkulatorische Abschreibungen bezeichnet. Sie umfassen den betriebsbedingten Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens. Die Basis bildet hier meist der Wiederbeschaffungswert. Zur Planung der kalkulatorischen Abschreibung gibt es verschiedene Näherungsverfahren, die auch eine Kostenauflösung ermöglichen können.
Bei einer Absetzung für Abnutzung in konstant hohen Jahresbeträgen wird von einer linearen Abschreibung gesprochen; bei fallenden von einer degressiven Abschreibung. In der Abschreibungspraxis eines Unternehmens sollten die gesonderten Regelungen bei der degressiven Abschreibung beachten werden. Diese Form unter den Abschreibungsarten kann als planmäßige Abschreibung auf abnutzbare Sachanlagen angewandt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Wechsel von einer degressiven in eine lineare Abschreibungsmethode nur ein einziges Mal gestattet ist. Deswegen sollte man bereits bei der Existensgründung die Abschreibungsart im Businessplan berücksichtigt haben.