Akkordlohn
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Der REFA-Verband definiert den Akkordlohn als Entlohnungsgrundsatz, bei dem eine Differenzierung des Lohnes nach Leistung vorgenommen wird. Als Kennzahl für die Leistung wird die vorgebene Mengenleistung oder der vorgegebene Zeitgrad genutzt. Nach der Existenzgründung kann der Unternehmer entscheiden, ob er seine Mitarbeiter im Akkord arbeiten lässt
Der Akkordlohn stellt meist einen Zuschlag dar, der auf ein schon vorhandenes Grundentgelt aufgeschlagen wird. Das Grundentgelt zusammen mit dem Akkordlohn ergibt dann den Akkordrichtsatz. Beim Geldakkord dagegen gibt es kein Grundentgelt. Das bedeutet, dass der gesamte Lohn über die Menge gezahlt wird. Der Akkordlohn ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Arbeitsablauf muss vorherbestimmbar sein, d. h. dass er sich wiederholt und die Arbeitspersonen, Arbeitsgestaltung, Arbeitssysteme dürfen keine Störungen im Arbeitsfluss zulassen.
Außerdem müssen die Vorgabezeiten Mindestanforderungen an Reproduzierbarkeit erhalten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Mengenleistung vom Menschen beeinflussbar ist. Wenn der Arbeitsakt durch externe Faktoren bestimmt wird, ist er nicht akkordfähig. Vorteil ist, dass durch den Akkordlohn ein starker Leistungsanreiz gegeben wird und die Vorgabezeiten auch zur Produktionsplanung genutzt werden können. Ein großer Nachteil ist, unter der Mengenleistung die Qualität leiden könnte.