Aktienpaket

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Wenn sich ein größerer Posten Aktien derselben Gesellschaft in einer Hand befindet, wird vom Aktienpaket gesprochen. Es kann sowohl im Besitz einer einzelnen Person sein, aber auch von einem anderen Unternehmen gehalten werden. Es kann sich auch um den anteiligen Besitz einer Bank an einem Unternehmen unabhängig von der Rechtsform handeln. Die Gesetzgebung unterscheidet bei der Ausgestaltung der Vorschriften zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Unternehmen.

Das Aktienpaket sichert dem Besitzer in verschiedener Form einen Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen. Dieser Einfluss darf beim Verkauf von Aktienpaketen nicht unterschätzt werden und kann erhebliche Auswirkungen auf den Entscheidungsspielraum eines Unternehmens haben. Auf welche Bereiche eines Unternehmens der Besitzer des Aktienpakets Einfluss hat, ist abhängig vom Prozentsatz der Beteiligung an den Aktien.

Die einzelnen Vorschriften zur Einflussnahme durch ein Aktienpaket sind unter anderem im Aktiengesetz und im Wertpapierhandelsgesetz geregelt. So kann der Besitzer größerer Posten Aktien derselben Gesellschaft bereits bei einer verhältnismäßig kleinen Beteiligung die Einberufung einer Hauptversammlung einfordern oder Minoritätsrechte geltend machen.