Allgemeine Fachhochschulen
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Allgemeine Fachhochschulen betreiben die Lehre und Forschung mit einem anwendungsorientierten Schwerpunkt auf einer wissenschaftlichen Grundlage. Das Lehrangebot an Allgemeinen Fachhochschulen reicht von natur- und sozialwissenschaftlichen bis hin zu wirtschafts-, rechtswissenschaftlichen als auch technischen und gestalterischen Studiengängen. Das Studium wird im Normalfall mit einem akademischen Grad abgeschlossen, früher der Diplomgrad, heute auch der Bachelor oder Master.
Die beiden letztgenannten Abschlüsse wurden mit dem Bologna-Prozess im Jahre 2000 eingerichtet. Die Voraussetzung für ein Studium an Allgemeinen Fachhochschulen ist meist die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife. Abhängig vom Studiengang ist oft auch ein Vorpraktikum oder eine Berufsausbildung im jeweiligen Bereich eine Zugangsvoraussetzung. Allgemeine Fachhochschulen haben kein Promotions- oder Habilitationsrecht. Jedoch ist es für die Masterabsolventen möglich, an Universitäten mit Promotionsrecht zu promovieren oder habilitieren.
Erst im Laufe der 80er und 90er Jahre wurde der Forschungsauftrag für die Allgemeinen Fachhochschulen in jedem Landeshochschulgesetz verankert. Bis dahin waren die Fachhochschulen nur als reine Lehreinrichtungen aufgebaut. Die Professoren haben jedoch dabei die Wahl, sich Forschungsprojekten zu widmen - an der Universität richtet sich der Forschungsauftrag dagegen an jeden einzelnen Professor. Aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes, sind Allgemeine Fachhochschulen für innovative Unternehmen sehr interessant als Forschungspartner.