Angebot eines Lieferanten
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Das Angebot eines Lieferanten bedeutet das Anbieten eines spezifischen Produkts oder einer Dienstleistung. Außerdem wird ein Preis angegeben sowie andere Bedingungen z. B. über die Zahlung. Das Angebot eines Lieferanten stellt dessen Bereitschaftserklärung dar, einen Vetrag über die Lieferung des Produkts zu erfüllen. Meist kann es vor der Abgabe dieser Bereitschaftserklärung zu einer Aufforderung durch den Kunden - ein Unternehmer, der seine Geschäftsidee umgesetzt hat - kommen.
Speziell von einem Vertrag kann jedoch erst gesprochen werden, wenn der Kunde das Angebot eines Lieferanten angenommen hat. Vorher ist es wie gesagt nur die Bereitschaftserklärung diesen Vertrag zustande kommen lassen zu wollen. Das Lieferantenangebot kann mündlich oder telefonisch erfolgen, üblich ist allerdings die Schriftform. Das Angebot, was der Anbieter abgegeben hat, ist für diesen rechtlich bindend. Die Wirkung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerspruch oder zu später Bestellung.
Bei einem größeren Vorhaben können für das Angebot eines Lieferanten einige Vorbereitungen notwendig sein: Eine Konzepterstellung, welche Produkte für den Kunden in Frage kommen. Außerdem müssen die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Ratsam ist auch eine Vorkalkulation, d. h. die Ermittlung des kompletten Angebotspreises unter Berücksichtigung möglicher Konkurrenten. Letzlich muss das Angebot dem Kunden zugestellt werden.