Anlagenverzeichnis

Businessplan kostenfrei erstellen

Bei der Gewinnermittlung von Selbstständigen, die ihren eigenen Businessplan umgesetzt haben, wird vom Staat neben der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Anlagenverzeichnis gefordert. Es wird als Teil des Jahresabschlusses eingereicht. Ein Wirtschaftsgut muss im Anlagenverzeichnis aufgeführt werden, wenn seine Anschaffungskosten mehr als 410,- Euro netto betragen haben. Der Beschaffungswert wird über eine Nutzungsdauer geltend gemacht.

Es gibt bestimmte Pflichteintragungen, die in jedem Fall ins Anlagenverzeichnis einzutragen sind. Dazu gehören Vermögensgegenstände, die im vergangenen Jahr hinzu gekommen sind, weiterhin welches Abschreibungsverfahren genutzt wird, sowie die verbliebenen Restbuchwerte der Wirtschaftsgüter. Außerdem ist noch das Inventar aus früheren Jahren enthalten, sowie aufgeführt welches verkauft oder ausgemustert wurde.

Das Anlagenverzeichnis gibt aufgrund seiner tabellarischen Darstellung einen guten Überblick über das Anlagevermögen des Unternehmens. Nicht nur die derzeitigen Vermögenswerte und das Abschreibungspotenzial, sondern auch die Investitionstätigkeit werden damit deutlich gemacht. Das Anlagenverzeichnis gehört neben dem Geschäftsfreundebuch, dem Wechselbuch und dem Lohn- und Gehaltsbuch zu den Nebenbüchern der Buchführung.