Anschaffungskosten

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Die Anschaffungskosten sind wichtige Faktoren aus dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Steuerlich sind Anschaffungskosten als Untergliederung des weiter gefassten Begriffs der Anschaffungskosten und Herstellungskosten zu sehen. Der Unternehmer kann zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug wählen - dies sollte er zwingend im Businessplan aufführen. Die Anschaffungskosten werden auch als historische Kosten bezeichnet, da sie im Gegensatz zu den Wiederbeschaffungswerten stehen.

Es handelt sich bei den Anschaffungskosten um jene Nettokosten, die bei der Anschaffung einer Maschine, eines Fahrzeugs oder von Teilen der Geschäftsausstattung anfallen. Diese Anschaffungskosten betrachtet man als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Anschaffungskosten sind gerade zu Beginn einer Existenzgründung sehr hoch.

Zu den Anschaffungskosten zählen auch die so genannten Anschaffungsnebenkosten wie Frachtkosten, Zoll und Verpackungskosten. Zudem kommen alle Aufwendungen, um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, hinzu. Alle Aufwendungen der Anschaffungskosten müssen einzeln zurechenbar sein.