Arbeitnehmer
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Aufgrund des Arbeitsvertrags, sind die Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne dazu verpflichtet, ihre Arbeitskraft nach Angabe von Weisungen zur Verfügung zu stellen. Dafür erhält der Arbeitnehmer jedoch als Gegenleistung vom Arbeitgeber ein Entgelt. Nach ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995) ist der Arbeitnehmer eine Person, die für eine institutionelle Einheit abhängig arbeitet und ein Arbeitnehmerentgelt erhält.
Die Arbeitnehmer bilden mit den Selbstständigen, die ihre Geschäftsidee umgesetzt haben, die Erwerbstätigen. Unterschied ist hier nur die abhängige oder unabhängige Erwerbstätigkeit. Heute gibt es zahlreiche Mischformen gegenüber diesen klassischen Formen, die den Unterschied vom Arbeitnehmer zum Selbsständigen verschwimmen lassen, wie z. B. bei der Scheinselbstständigkeit. Mit dem Entgelt muss der Arbeitnehmer nicht zwingend seine Existenz aufrecht erhalten können.
Somit kann auch ein Praktikant als Arbeitnehmer gelten, dem Verpflegung und Unterkunft gewährt werden. Studenten, Rentner, Beamte und Soldaten z. B. sind keine Arbeitnehmer. Die oberste Pflicht ist für ihn die vereinbarte Arbeit zu leisten, weiterhin z. B. die Treue-, Verschwiegenheitspflicht und der pflegliche Umgang mit Materialien. Im Gegensatz dazu ist das oberste Recht die Entlohnung. Weitere Rechte sind die Treupflicht des Arbeitgebers, Sicherheit von Leib und Leben, sowie das Recht auf ein Arbeitszeugnis.