Arbeitslosengeld

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Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt werden können. Einerseits sollte die Arbeitslosigkeit bestehen, andererseits sollte die Anwartschaftszeit erfüllt sein, um das Arbeitslosengeld zu beziehen. Zu dem muss sich der Erwerbslose persönlich arbeitslos melden. Diese Voraussetzung ist auch für die Beantragung von Fördergeld für eine Existenzgründung notwendig. Hierfür ist die wichtigste Voraussetzung der Businessplan zur Vorlage bei einer fachkundigen Stelle.

Zur Arbeitssuchendmeldung besteht eine gesetzliche Pflicht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitslosengeld gezahlt werden. Eine Existenzgründung stellt einen Weg aus der Arbeitslosigkeit dar. In einem Businessplan wird die Tragfähigkeit der Geschäftsidee vorgestellt und kann mit dem Gründgungszuschuss (bei ALG I) oder dem Einstiegsgeld (bei ALG II) gefördert werden.

Die Arbeitsagentur errechnet und leistet das Arbeitslosengeld für jeden Kalendertag. Ist das Arbeitslosengeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen anzusetzen. Die Zeit, für den Erhalt von Arbeitslosengeld, ist abhängig vom Lebensalter. Außerdem stellt sich die Frage wie lange der Arbeitslose in den letzten fünf Jahren Arbeitslosenversicherungspflichtig war.