Arbeitsrecht
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Die Gesamheit aller Gesetze, die das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln, werden als Arbeitsrecht bezeichnet. Witerhin regelt das Arbeitsrecht den Arbeitsschutz, die Sozialversicherung, die Folgen bei einem Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, sowie Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Der Begriff Arbeitsrecht hat sich mit der Arbeiterbewegung Anfang des 20. Jahrhunderts herausgebildet.
Mehrmals wurde es in der deutschen Geschichte versucht, ein allumfassendes Gesetz für das Arbeitsrecht zu enwickeln. 1934 im Nationalsozialismus mit dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" und 1961 in der DDR mit dem "Gesetzbuch der Arbeit" und 1978 mit dem "Arbeitsgesetzbuch". Der Ausgangspunkt für das Arbeitsrecht ist heute der Arbeitsvertrag. Er ist Bestandteil eines komplexen Systems von arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die z. B. mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen getroffen werden.
Auch die nationalen Gerichte sowie der Europäische Gerichtshof haben eine rechtssetzende Funktion im Arbeitsrecht. Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in das Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Pflichten, Kündigung) und das kollektive Arbeitsrecht (Mitbestimmungsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht). Ein Unternehmer mit vielen Mitarbeitern, der einen Businessplan umgesetzt hat, sollte sich mit dem Arbeitsrecht auskennen bwz. seine Bestimmungen schnell nachschlagen können.