Arbeitszeit

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Die Arbeitszeit definiert den Beginn und das Ende der Arbeit ausgenommen der Ruhepausen. Die Länge der Arbeitszeit richtet sich meist nach der Festlegung im Arbeitsvertrag, welche auf einen Tarifvertrag beruhen kann. Die Arbeitszeit steht häufig in Verbindung mit dem Entgelt, dass der Arbeitgeber zahlt. Das Arbeitszeitgesetz legt in Deutschland die maximal erlaubte Arbeitszeit fest, für Beamte gelten Arbeitszeitverordnungen. Wenn vorhanden, hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der Arbeitszeit mitzubestimmen.

Auch bei einer zeitweisen Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Im öffentlichen Dienst übernimmt dies ein Personalrat. Die Arbeitszeit im Schichtsystem bedeutet, dass mehrere Personen zu unterschiedlichen Zeiten am gleichen Arbeitsplatz sind, auch zu ungewöhnlichen Arbeitszeiten, wie z. B. in der Nacht. Schichtarbeit kann zu einer höheren Fehlerquote führen und stellt eine erhöhte psychische und physische Belastung dar.

Unter Arbeitspause kann man unterschiedliche Begriffe verstehen. Als Ruhezeit bezeichnet man die Pausen zwischen den Arbeitstagen. Die Ruhepause ist die gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung der Arbeit an einem Tag. Als Kurzpause wird die Unterbrechung kürzer als 15 Minuten bezeichnet. In einigen Betrieben wird zur Erfassung der Arbeitszeit eine Stechkarte verwendet. Dies dient der Sicherheit des Unternehmers seine Geschäftsidee effektiv umzusetzen, sowie den Mitarbeitern, ihre Mehrarbeit aufzuzeichnen.