Arbitragegeschäft

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Als Arbitragegeschäft wird eine Anlage- oder Handelstätigkeit bezeichnet, bei der Preisdifferenzen und Kursunterschiede der gleichen Produkte, Wertpapiere oder Geldanlagen auf verschiedenen Märkten ausgenutzt werden. Der Arbitrageur handelt gewinnorientiert, indem er z. B. die Waren am Ort der niedrigeren Preise kauft und dann am Ort der höheren Preise wieder verkauft. Das Arbitragegeschäft führt zum Ausgleich der unterschiedlichen Preise auf den Märkten. Dies geschieht in Abhängigkeit von der Transparenz der Märkte.

Das Arbitragegeschäft basiert auf dem "Gesetz von der Unterschiedlosigkeit der Preise im Wirtschaftsraum" (Law of Indifference). Es können verschiedene Arten des Arbitragegeschäft unterschieden werden. Bei Wertpapieren spricht man von Effektenarbitrage, bei Geldanlagen von Zinsarbitrage und bei Waren von Güterarbitrage. Um beim Arbitragegeschäft das Risiko zu vermeiden, dass es sich durch plötzliche Kursänderungen in ein Verlustgeschäft verwandelt, sollten Kauf und Verkauf möglichst zeitnah erfolgen.

Meist sind den Marktteilnehmern die Preise auf den verschiedenen Märkten bekannt. Es besteht also eine hohe Markttransparenz, wodurch die Preisdifferenzen daher oft sehr gering sind. Damit der Arbitrageur dennoch einen Gewinn erzielen kann, setzt er für gewöhnlich hohe Summen um. Allgemein werden die Arbitragegeschäfte als positiv bewertet, da sie zur Markteffizienz führen. In einem Businessplan sollten daher andere Marktteilnehmer mit gleichen Produkten untersucht werden.