Außendienst
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In der Betriebswirtschaftslehre, wird die Tätigkeit eines Handelsvertreters oder eines Reisenden als Außendienst (AD) bezeichnet. Häufig wird auch die Arbeit von Servicepersonal, das Kundenbesuche im Händler- oder Herstellerauftrag tätigt, als Außendienst bezeichnet. Es wird regelmäßig ein Verkaufsgespräch mit dem Kunden geführt und in einigen Fällen werden Forderungen (z. B. als Anzahlungen) eingezogen. Die Markt- und Kundenbeobachtung gewinnt immer mehr an Bedeutung im Bereich des Außendienst.
Mit dem Außendienst verbindet man auf der einen Seite eine sehr intensive Kundenbetreuung, auf der anderen Seite jedoch auch die höchsten Kosten pro Kundenkontakt. Aus diesem Grund ist der Einsatz des Außendienst sorgfältig im Businessplan zu behandeln. Außerdem sind seine Ergebnisse detailliert zu kontrollieren und zu überwachen. Üblich ist es einen Teil des Gehalts der Mitarbeiter im Außendienst nach ihrem Erfolg zu bezahlen, um eine zusätzliche Motivation zu schaffen.
Ein Mitarbeiter im Außendienst ist für ein Unternehmen immer leichter zu steuern als ein Handelsvertreter. Denn der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender. Dieser kann womöglich auch für mehrere Unternehmen Geschäfte abschließen und wird sich deshalb mit keinem der Unternehmen komplett identifizieren und die gleiche Anstrengung leisten, wie ein Mitarbeiter im Außendienst eines einzigen Unternehmens.