Außendienstmitarbeiter

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In der speziellen Betriebswirtschaftslehre bezeichnet man mit der Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiter einen Handelsvertreter oder Reisenden im Vertrieb. Häufig wird auch Servicepersonal, dass im Herstellerauftrag Kundenbesuche macht sowie technische Arbeiten am Ort erledigt als Außendienstmitarbeiter bezeichnet. Hier werden Verkaufsgespräche mit Kunden geführt und in einigen Fällen werden Anzahlungen vorgenommen.

Zwischen dem Außendienstmitarbeiter als Reisender und dem Handelsvertreter besteht ein wesentlicher Unterschied. Der Reisende stellt innerhalb der Betriebswirtschaft, speziell der Distributionspolitik, einen sozialversicherungspflichtig angestellten Verkäufer dar. Der Handelsvertreter dagegen ist ein selbstständiger Gewerbetreibender. Als Außendienstmitarbeiter ist er damit beauftragt, für eines oder mehrere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln.

Der Handelsvertreter arbeitet demnach für fremde Rechnung und auf fremden Namen. Der Außendienstmitarbeiter allgemein steht auf der einen Seite für eine intensive Kundenbetreuung, jedoch auf der anderen Seite verursacht er je Kundenkontakt die höchsten Kosten. Aus diesem Grund ist der Einsatz von Außendienstmitarbeitern in Bezug auf den Businessplan sorgfältig zu kontrollieren und zu überwachen. Zur Motivation der Außendienstmitarbeiter wird ein Teil des Gehalts oft erfolgsabhängig gezahlt.