Avalkredit

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Der Avalkredit stellt einen Bürgschaftskredit dar. Das Kreditinstitut übernimmt hier selbstschuldnerisch eine Bürgschaft. Meistens werden diese Avalkredite von Behörden, aber zum Teil auch von privaten Unternehmen gefordert. Sie werden gefordert für Zahlungsverpflichtungen von Kunden der Bank z. B. für Steuern, Frachten oder Zölle. Oder sie werden gefordert bei einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung von Leistungen, wie z. B. beim Straßen- oder Brückenbau.

Hier stellen die Bankbürgschaften vereinbarte Vertragsstrafen dar. Als Gegenleistung für den Avalkredit muss der Schuldner an das Kreditinstitut eine Avalprovision zahlen. Diese liegt im Allgemeinen zwischen 1 % und 2,5 % pro Jahr, meistens deutlich unter dem Marktzinsniveau. Für den Schuldner hat der Avalkredit bei der Sicherheitsleistung den Vorteil, dass er keine belastenden Beträge hinterlegen muss, die die Liquidität belasten. Das ist besser für Unternehmer, die z.B. gerade ihre Existenzgründung vorgenommen haben.

Die Rechtsgrundlage für den Avalkredit befindet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Bei diesem Bürgschaftskredit laufen zwei verschiedene Schuldverhältnisse nebeneinander ab. Zunächst das Hauptschuldverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger sowie außerdem das Nebenschuldverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Bürgen. Beim Avalkredit wird also im Gegensatz zur Geldleihe von der Bank eine Bürgschaft oder Garantie übernommen anstatt Geld auszuzahlen.