Bankkonto
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Als Bankkonto bezeichnet man ein Bestandskonto, dass die Bank für ihre Kunden führt. Es gibt verschiedene Arten des Bankkonto in Bezug auf die Anzahl der Inhaber. Das Einzelkonto hat nur einen Inhaber. Es könnte aber der Fall sein, dass z. B. gesetzliche Vertreter über das Konto verfügen dürfen. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es mehrere Kontoinhaber. Dies können natürliche oder juristische Personen, wie eine gegründete Mini GmbH sein, die es als Geschäftskonto und Privatkonto des Geschäftsführers nutzt.
Beim Gemeinschaftskonto wird unterschieden in das Und-Konto und das Oder-Konto. Beim Und-Konto können alle Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen. Eine Ausstellung von ec-Karten ist in der Regel nicht möglich. Bei einem Oder-Konto dagegen ist jeder der Kontoinhaber berechtigt, über das Konto zu verfügen auch ohne die anderen Inhaber. Nicht geklärt ist, ob das Oder-Konto durch den einzelnen Inhaber widerrufen werden kann oder nur durch Einwilligung aller.
Weiterhin kann man die Bankkonten nach anderen Kriterien unterscheiden. Das Girokonto dient der Abwicklung der laufenden Ein- und Ausgänge. Das Sparkonto bietet eine verzinsliche Anlage, schon ab geringen Beträgen. Das Tagesgeldkonto wird zur Anlage von kurzfristig benötigten Mitteln verwendet. Das Schattenkonto wird geführt, um die auf der Geldkarte gespeicherten Umsätze zu spiegeln. Beim Mehrwertkonto sind neben normalen Girokonto-Leistungen noch Kreditkarten sowie Vergünstigungen enthalten.