Bausparvertrag
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Ein Bausparvertrag wird mit einer Bausparkasse geschlossen und hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen genutzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem festgelegten Prozentsatz angespart, der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die gesamte Bausparsumme zur Finanzierung seines Bauvorhabens verfügen kann.
Der Bausparvertrag stellt eine Anlageform für vermögenswirksame Leistungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie dar. Als Bausparguthaben wird hier die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen, einschließlich vermögenswirksamer Leistungen und gutgeschriebener Zinsen und Wohnungsbauprämien bezeichnet. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und umfasst einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechende Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht sind. Die Bewertungszahl errechnet sich aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrags. Mit Abschluss werden ebenfalls die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Vertragsbestandteil. Bei einer Existenzgründung spielt der Bausparvertrag i. d. R. keine Rolle.