Beglaubigung

Businessplan kostenfrei erstellen

Eine Beglaubigung, oder auch als Legalisation bezeichnet, bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder des Handzeichens unter einer Urkunde bzw. eines Dokumentes, welches beispielsweise auch ein Businessplan sein kann. Hierbei sind vor allem die öffentliche Beglaubigung sowie die beglaubigte Kopie von Bedeutung. Eine öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) wird durch einen Notar vollzogen, wobei ein Vermerk über die Identität der unterschreibenden Person oder das Handzeichen getroffen wird.

Die öffentliche Beglaubigung kann durch notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt werden, was bspw. teilweise bei Gesellschafterverträgen erfolgen muss. Seit dem Jahr 2005 können ebenfalls Urkundspersonen der Betreuungsbehörde Beglaubigungen vornehmen, wobei die Zuständigkeit nur bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegeben ist. Auch ist eine amtliche Beglaubigung zu unterscheiden, welche nur für die Vorlage einer definierten Behörde gültig ist.

Mit der Bezeichnung Beglaubigung wird aber auch eine andere amtliche Bestätigung verstanden. In diesem Fall steht die Beglaubigung für die öffentliche Bestätigung, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage identisch ist. Bei einer Existenzgründung kann die Beglaubigung bei den Gesellschafterverträgen eine Rolle spielen. Auch wer einen späteren Rechtsformwechsel in eine Kapitalgesellschaft in seinem Businessplan vorsieht, wird dann eine notarielle Beglaubigung benötigen.