Belegloser Zahlungsverkehr
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Der beleglose Zahlungsverkehr meint die Zahlungen mit Buchgeld ohne eine Belegverarbeitung und wird heutzutage überwiegend durchgeführt. Die Kreditinstitute führen die Zahlungen in den Formen der Lastschrift, der Überweisung und bei Auslandszahlungsverkehr ausnahmslos beleglos durch. Die Lastschrift stellt z. B. eine buchungstechnische Belastung der Soll-Seite eines Kontos dar. Der Zahlungsempfänger erteilt einen Einzugsauftrag an seine Bank, einem Zahlungspflichtigen den Betrag zu belasten und seinem Konto gutzuschreiben.
Beim beleglosen Zahlungsverkehr im Ausland werden Aufträge, die noch in Form von Belegen eingereicht werden in Datensätze umgewandelt. Im Falle von Schecks wird der Gegenwert ebenfalls beleglos eingezogen. Lediglich bei Schecks ab einer bestimmten hohen Summe werden diese zu verrechnenden Datensätze noch von einer Scheckurkunde begleitet. Der beleglose Zahlungsverkehr ermöglicht eine Automatisierung und eine Beschleunigung der Zahlungsvorgänge.
Der Zahlungsverkehr allgemein stellt den Ausgleich von offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten dar, mit denen der Unternehmer nach seiner Existenzgründung in jedem Fall zutun hat, wenn er seine Produkte oder Dienstleistungen verkauft und auch selbst Waren von Lieferanten empfängt. Der beleglose Zahlungsverkehr ist unter Unternehmern die Norm, in privaten Haushalten eher noch der Barzahlungsverkehr.