Buchwert

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Mit dem Buchwert bezeichnet man einen Wertansatz um einzelne Wirtschaftsgüter oder Unternehmen zu bewerten. Nach dem Steuerrecht und Handelsrecht stellt der Buchwert die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes dar. Ausgegangen wird im Normalfall von den Anschaffungskosten abzüglich der handelsrechtlichen Abschreibung bzw. der steuerrechtlichen AfA. Generell ist der Ansatz willkürlich und weicht somit vom tatsächlichen Wert des Wirtschaftsgutes ab.

Wenn man den Begriff Buchwert in Zusammenhang mit einem gesamten Unternehmen benutzt, meint er den Wert des Eigenkapitals, der auf die Unternehmenseigner entfällt. Dazu werden alle Aktiva um die Sonderposten und die Verbindlichkeiten vermindert. Hier können auch die immateriellen Wirtschaftsgüter abgezogen werden. Bei der Aktiengesellschaft gibt die Kennziffer des Buchwert an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals pro Aktie für die Aktionäre ist.

Der Buchwert beachtet dabei nur den in der Bilanz ausgewiesenen Wert der Aktie, jedoch keine eventuellen stillen Reserven oder Lasten. Je nach dem verwendeten Rechnungslegungssystem kommt es zu unterschiedlichen bilanziellen Wertansätzen, die zu erheblichen Differenzen der Buchwerte führen können. Bei Beschaffung von Anlagegütern nach der Existenzgründung, wird der Unternehmer diese ebenfalls mit dem Buchwert in der Bilanz ansetzen.