Mit dem Bürgergeld in die Selbständigkeit starten?
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Hartz4 ab Juli für ein Jahr ohne Sanktionen
Der Gesetzgeber ist aktuell gezwungen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 umzusetzen. Diese hatte die bisherigen Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Ab 01. Juli 2022 wird deshalb für ein Jahr die Sanktionsvorschrift in § 31a SGB II ausgesetzt. Damit werden für diesen Zeitraum Pflichtverletzungen nicht sanktionierbar. Verminderte Bezüge, welche die Behörden vor Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt haben, müssen damit sogar aufgehoben werden. Die Grundsicherung ist so für alle ab Juli wieder in voller Höhe zu zahlen. Ausnahmen gibt es demnach nur, bei wiederholten Meldeversäumnisse oder Terminverletzungen. Leistungskürzungen dürfen dann jedoch nur bis zu 10 Prozent des Regelsatzes betragen.
Dies dürfte der Hauptgrund sein, warum die aktuelle Bundesregierung das in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Bürgergeld jetzt forciert.
Das Grundgerüst des Bürgergeldes
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung stehen zum Bürgergeld folgende Einführungssätze:
Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.
In den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges will man die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und unter Berücksichtigung der Angemessenheit der Wohnung zahlen. Das Schonvermögen soll erhöht werden und dessen Überprüfung entbürokratisiert, digitalisiert und pragmatisch vereinfacht werden.
Die Erstattung der Unterkunftskosten will man transparenter und rechtssicherer ausgestalten, so dass auch die kommunalen Angemessenheitsgrenzen besser berücksicht werden. Diese will man jährlich überprüfen und entsprechend anpassen können.
Um eine passgenaue und ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten, will man die Strukturen der Jobcenter aufwerten. Diese sollen mit entsprechenden Eingliederungs- und Verwaltungstiteln ausgestattet werden und ihre Restmittel weiter übertragen können. Um gewisse Jobcenter personell zu entlasten und den Zugang zu weiteren Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten zu gewährleisten, will man den Wechsel der Betreuung zu den Agenturen für Arbeit prüfen.
Fokus stärker auf Potenziale des Menschen für Gesellschaft
Laut Kolalitionsvertrag soll das Bürgergeld die Potenziale der Menschen und entsprechende Hilfen zu ihrer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt fokusieren. Dies soll wiederum auf eine bessere gesellschaftliche Teilhabe abzielen. So sollen die Stärken und Entwicklungsbedarfe des Einzelnen durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren ermittelt werden, bei dem auch die „Soft Skills“ zur Geltung kommen sollen.
Die auf das Kompetenzfeststellungsverfahren folgenden Angebote und Massnahmen will man in einer Teilhabevereinbarung zwischen Behörde und Bürgergeldbeziehenden in einfacher Sprache formuliert und ggf. angepasst verankern. Diese soll die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzen, wobei eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten soll. Für Konfliktfälle will man einen unabhängigen Schlichtungsmechanismus installieren. Denn an den gesellschaftlichen Mitwirkungspflichten, die in der Teilhabevereinbarung festgehalten werden, will man festhalten. Diese wiederum will man bis Ende 2022 schon neu geordnet haben und somit auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.
Ob dies zeitlich so kommen wird, ist noch fraglich. Denn der Neuregelung will man eine Evaluation voranstellen. Mit dem jetzt beschlossenen, einjährigen Moratorium ab Juli, hat man sich zumindest einen darüber hinaus reichenden, zeitlichen Puffer geschaffen.
Abschaffung des Vermittlungsvorrang für mehr Unternehmertum?
Im Zentrum des Zielsteuerungssystems für das neue Bürgergeld, will man die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt stellen. Das Bürgergeld soll entsprechend individuelle und ganzheitliche Unterstützung leisten. Dazu will man auch Instrumente anderer Sozialgesetzbücher nutzen. Die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Kommunen soll durch Kooperationsvereinbarungen intensiviert werden. Dabei sollen die Jobcenter mehr Gestaltungsspielraum und regionale Verantwortung übertragen bekommen und die freie Förderung nach § 16f SGB II aufwerten.
Ausserdem will man den Vermittlungsvorrang abschaffen. Dies lässt aufhorchen. Stattdessen will man die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung verstärken. Die Prämienregelung bei abschlussbezogener Weiterbildung soll entfristet werden. Vollqualifizierende Ausbildungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sollen unabhängig von Dauer und Grundkompetenzen gefördert werden, auch im Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.
Bürgergeldberechtigten soll zudem im Rahmen der Teilhabevereinbarung für die Teilnahme an den Eingliederungsmassnahmen ein befristeter Bonus gezahlt werden. Auch das Teilhabechancengesetz soll entfristet und weiterentwickelt werden. Begleitende Coaching und aufsuchende Sozialarbeit sollen Regelinstrumente werden.
Wie die verstärkten Eingliederungsmassnahmen und Coachings beim Bürgergeld speziell organisiert sein sollen, ist im Koalitionsvertrag nicht festgehalten. Mit der positiven Bewertung des Gründungszuschuss für eine Arbeitsmarktintegration sowie dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs sollte auch der Weg in die Selbständigkeit geebnet werden.
Steigen mit den Zuverdienstgrenzen auch die selbständigen Nebenwererbe?
Der nebenerwerbsmässige Einstieg in die Selbständigkeit, scheint mit dem Bürgergeld künftig auch besser möglich. Denn man will die Zuverdienstmöglichkeiten verbessern.
So soll die Anrechnung von Schüler- und Studentenjobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften ganz entfallen. Bei Auszubildenden will man den Freibetrag erhöhen. Erwerbsgeminderte Personen sowie Rentner in der Grundsicherung, sollen mit einer verstärkten Erwerbstätigkeit ihr Einkommen verbessern können.
Ob und wieweit das Bürgergeld inhaltlich und organisatorisch zeitgemässer die aktuellen Regelungen zum Hartz4 ersetzt, bleibt fraglich. Die Ansätze für ein leichteres, selbstständiges Erwerbseinkommen aus der Grundsicherung sind vorhanden. Die geplante Ausgestaltung des Bürgergeldes mit seinen gesetzlichen Regelungen wird noch einige Zeit brauchen. Somit bleibt abzuwarten, ob eine Existenzgründung oder die Aufrechterhaltung der bestehenden Selbständigkeit bei einem Bürgergeldbezug besser werden als aktuell.
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