Gründungszuschuss: Erfolgreich in die Selbständigkeit
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Der Gründungszuschuss als nachhaltige Arbeitsmarktförderung
Seit dem Jahr 2007 können Arbeitslose, welche eine Existenzgründung anstreben, von dem Gründungszuschuss profitieren. Nach einer Umstellung im Jahr 2011 ist der Gründungszuschuss nur noch eine Kann-Förderung und in zwei Förderphasen gegliedert. Die erste Phase von sechs Monaten entspricht im Förderbetrag der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 Euro. In der sich anschliessenden zweiten, optionalen Förderphase erhalten Geförderte nur noch einen Fixbetrag von 300 Euro.
Wie jetzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in einer Studie auswertete, "ist der Gründungszuschuss nach seiner Reform im Großen und Ganzen ein Erfolg". Demnach sind 80 Prozent der Geförderten auch knapp dreieinhalb Jahre nach erstmaligen Bezug des Fördermittels immer noch selbstständig.
Aber auch von den ehemals Geförderten, die dann nicht mehr selbständig sind, hat der Grossteil stattdessen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bekommen. Die angestrebte Integrationsquote in den Arbeitsmarkt liegt nach 40 Monaten damit insgesamt bei über 90 Prozent. Etwa 36 Prozent der dann noch Selbstständigen schaffen zusätzlich weitere Jobs.
Im Vergleich zu ungeförderten Arbeitslosen, weisen die Geförderten 40 Monate nach Förderbeginn deutlich grössere Integrationsquoten auf dem Arbeitsmarkt auf und haben eine höhere Jobzufriedenheit sowie ein höheres Nettoerwerbseinkommen.
Wirkung auf Tätigkeit und Einkommen stark
Nach der IAB-Studie zeigt sich in den ersten Monaten der Förderung eine überaus deutliche positive Enticklung. Während Ungeförderte weiterhin auf Arbeitssuche sind, gehen die nun in der Selbständigkeit befindlichen einer Tätigkeit nach. Der Unterschied in der anfänglichen Integration in den Arbeitsmarkt beträgt über 60 Prozent.
Wenn der Gründungszuschuss dann spätestens nach 15 Monaten ausläuft, entfaltet er weiter eine höhere Wirkung. Demnach weisen ehemals Geförderte auch dann noch eine im Schnitt um etwa 20 Prozentpunkte höhere Integrationsquote auf als die Ungeförderten.
Auch auf das monatliche Nettoerwerbseinkommen zeigt das IAB einen positiven Effekt des Fördermittels. Demnach weisen die Geförderten 20 Monate nach Gründung ein um etwa 730 Euro höheres Nettoeinkommen auf als ungeförderte Personen. In 40 Monaten nach Gründungszuschauss steigt der Effekt sogar auf etwa 930 Euro an. Damit liegen die durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommen der Geförderten um 63 Prozent beziehungsweise 71 Prozent höher als bei den Ungeförderten.
Unterschiede der Wirkung nach Alter, Region und Bildung
Die Intergrationsquote von Geförderten die 45 Jahre und älter sind, liegt bei knapp 30 Prozent. Für jüngere Bezieher der Förderung beträgt dieser Effekt nur 15 Prozent. Geförderte Personen die 45 Jahre oder älter sind, weisen zudem auch beim Nettoeinkommen eine höhere Zuwachsrate auf. So können diese etwa 1.150 Euro durch die Förderung dazugewinnen, während sich Jüngere nur um etwa 770 Euro steigern können.
Zwischen geförderten Personen mit einem höheren Berufsabschluss wie Hochschulstudium oder Meisterausbildung und geringer Ausgebildeten, zeigt die Studie keine signifikanten Unterschiede bei der Integrationsquote oder dem Einkommen. Demnach profitieren beide Gruppen in ähnlicher Weise von der Förderung.
Kommen die Geförderten aus Regionen mit unterschiedlicher Arbeitslosenquote, hat dies keinen Einfluss auf ihre Intergration in den Arbeitsmarkt. Jedoch können Personen aus Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote mit 1.250 Euro deutlich mehr Nettoerwerbseinkommen vorweisen, als bei Personen aus einer Gegend mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote. Diese können lediglich 632 Euro mehr Einkommen als Ungeförderte zählen.
Durch die positven Effekte des Gründungszuschuss wird angeregt, die Förderung wieder stärker einzusetzen.
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