Bundesbank
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Die Bundesbank Deutschlands (Deutsche Bundesbank) wurde 1957 gegründet und ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Bund unterstellt ist. Sie ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und ist eine mittelbare Verwaltung als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken. Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank wurden im Jahr 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank festgelegt.
Die Deutsche Bundesbank wirkt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an dem Ziel des Systems der Europäischen Zentralbanken mit, die Preisniveaustabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven der BRD, trägt zur Stabilität der Zahlungssysteme bei und sorgt für eine bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehr im In- und Ausland. Außerdem unterstützt die Bundesbank die Koordination zwischen der Haushaltsplanung und der mehrjährigen Finanzplanung der Gebietskörperschaften.
Die Bundesbank versorgt die Wirtschaft mit Bargeld und sichert dessen Umlauffähigkeit. Sie tauscht ohne Frist DM-Bestände um, die sich noch im Verkehr befinden und ersetzt zerstörte Banknoten. Für die Geschäftsbanken dient sie als Refinanzierungsquelle und als Clearingstelle. Nicht benötigtes Bargeld kann von den Geschäftsbanken kurzfristig bei der Bundesbank als Einlagefazilität angelegt werden. Es ist weder als Privatperson noch als Unternehmer nach Existenzgründung möglich bei der Bundesbank ein Konto zu eröffnen.